ORF darf kein Visual Radio machen

Der Österreichische Rundfunk (ORF) darf sein Radioprogramm „Ö3“ nicht mit zusätzlichen Videoinhalten versehen und online über oe3.orf.at verbreiten. Das Online-Angebot „Ö3-Live/Visual“ sollte nach Vorstellung des ORF ein „bebildertes Radio“ darstellen, in dem das Hörfunkprogramm „Ö3“ um Musikvideos und Livebilder aus dem Sendestudio ergänzt wird. Die Medienbehörde KommAustria stuft dieses geplante Angebot „Ö3-Live/Visual“ allerdings als Fernsehprogramm ein, auch wenn „Ö3-Live/Visual“ aus technischer Sicht nur online verbreitet werden würde. Eine derartige Erweiterung des ORF-Angebots ist vor dem Hintergrund des ORF-Gesetzes jedoch nicht möglich. www.orf.at


wallpaper-1019588
Postspinaler Kopfschmerz – Erfahrungsbericht
wallpaper-1019588
Algarve: Warnung vor invasiven Stechmücken
wallpaper-1019588
[Comic] Das Mietshaus
wallpaper-1019588
TOKYOPOP: Shojo-Lizenzen für das Frühjahrsprogramm 2025