Opfer soll zum Täter werden

Opfer soll zum Täter werden

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Der 75 Jahre alte Rentner Detlef J. aus Offenburg liegt inzwischen 17 Tage auf der Intensivstation, er ist von dem “friedfertigen” somalischen Flüchtling Ali M. überfallen und so brutal zusammen getreten worden, dass er nicht nur mit lebensgefährlichen Kopfwunden in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, sondern durch die Tritte auch sein Gedächtnis verloren hat.

Da er selbst seine beiden Söhne nicht mehr erkennt und sich auch nicht an den Überfall erinnern kann, ist er aus polizeilicher Sicht nicht vernehmungsfähig, was aber die Polizei nicht daran hinderte, seine Söhne vorzuladen und zu vernehmen, wobei die Vernehmung ganz gezielt darauf ausgerichtet wurde, dass sich für den Täter mildernde Umstände ergeben, oder was noch besser gewesen wäre, der Täter zum Opfer gemacht werden könnte.

Die Söhne wurden befragt, ob ihr Vater ein friedfertiger Mensch wäre, oder ob er jähzornig und aggressiv reagiert, wenn ihm etwas nicht passt, darüber hinaus wollten die Polizeibeamten auch noch wissen, ob ihr Vater fremdenfeindlich eingestellt wäre und wie viel Alkohol er täglich trinkt. Obwohl ein Zeuge gesehen hatte, wie der Täter sein Opfer behandelt hatte wurde die Vernehmung so geführt, dass ein obrigkeitshöriger Staatsanwalt daraus eine Strafanzeige hätte konzipieren können, nach deren Inhalt ein jähzornigen und fremdenfeindlicher Alkoholiker einen friedfertigen Flüchtling angegriffen hätte und der sich nur gegen den Angriff gewehrt hätte.

Selbst die beiden Söhne bemerkten im Verlauf der Vernehmung, dass hier der “Bock zum Gärtner“ gemacht werden sollte und sagten deshalb wahrheitsgetreu aus, dass ihr Vater Antialkoholiker ist, der noch nicht mal ein Bier zu sich nimmt und ansonsten ein ruhiger Mensch ist, der keiner Fliege etwas zu Leide tun könnte, womit sie bei der vernehmenden Polizisten allerdings keine Begeisterung auslösten.

Die Art der Vernehmung erinnerte mich an die Vernehmung der Zeugen, die in Chemnitz im Zusammenhang mit der Ermordung eines deutschen Bürgers durch einen “friedfertigen” Flüchtling durchgeführt wurden, hier wurden die Augenzeugen so oft vorgeladen und vernommen, bis sie nicht mehr wussten, ob sie das, was sie gesehen hatten auch tatsächlich gesehen hatten und der Mörder deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und sich auf Nimmerwiedersehen in sein Heimatland absetzen konnte.


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