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opendownload.de, softwaresammler.de und so weiter ist für viele ein Begriff in Sachen Abofallen. Die Betreiber bieten auf ihren Webseiten unterschiedliche, zum Teil kostenlose Programme zum Download an. Um an den gewünschten Download zu gelangen, bedarf es eine vorherige Registrierung.
Mit dieser Registrierung erfolgt ein 2-jähriges Abonnement, welche mit 96,00 EUR / Jahr, insgesamt 192,00 EUR in Rechnung gestellt wurden. Wenn das Abonnement nicht gezahlt wurde, wurde die Forderung von Inkassoanwälten wie zum Beispiel Olaf Tank eingefordert.
Auf Grund dessen erfolgten gegen die Betreiber, Andreas Walter und Jan Manuel Schmidtlein sowie Alexander Varin, ebenso Inkassoanwalt Olaf Tank mehrere Tausend Strafanzeigen.
Im Juni 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt beim Landgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 720 Js 31889/09 Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen die 4 Betreiber.
Das Landgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 26.03.2012 die Anklage zugelassen und das Verfahren vor der sachlich zuständigen allgemeinen Strafkammer eröffnet.
In weiterer Folge des Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Landhut unter dem Aktenzeichen 4 Js 4156/10 das Vermögen von Olaf Tank festgestellt und gesichert.
Auszug aus dem Bundesanzeiger:
4 Js 4156/10
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstraße 25, 84028 Landshut, Aktenzeichen 4 Js 4156/10, gegen Olaf Tank, wh. [Adresse anonymisiert durch Paid4Magazin], wegen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 4.652.720,12 Euro des Landgerichts Landshut vom 06.02.2012, Az. 6 Qs 209/11 gegen den Olaf Tank die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Bargeld 520 Euro
Smartphone „mobistel“
Smartphone Blackberry
Herrenuhr Rolex „Collini“
Arresthypothek für das Wohnanwesen über 500.000 Euro
Arresthypothek für zwei Tiefgaragenstellplätze über je 30.000 Euro
Kontoguthaben über insgesamt 75.273,20 Euro.
Es wird von unserer Seite angeraten die gezahlten Beträge beim Inkassoanwalt Olaf Tank, z.B. per Mahnbescheid, zurück zu fordern.