On-Demand Startups und Scheinselbstständigkeit

Von Augustin Friedel @augustinfriedel

Viele der Liefer- und on-demand Startups müssen die Entscheidung treffen, ob die Fahrer und Kuriere mit Arbeitsverträgen fest eingestellt werden oder ob sie als Selbstständige engagiert werden. In Deutschland arbeitet unter anderem das Lieferstartup Deliveroo mit selbständigen Fahrern, der Konkurrent Foodora setzt hingegen vorwiegend auf angestellte Fahrer. Beruht ein Geschäftsmodell auf dem Einsatz von selbstständigen Fahrern, dann besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.

Es existiert ein Kriterienkatalog, den jedes on-demand und Lieferstartup durchgehen sollte, um eine Entscheidung treffen zu können, ob das Risiko vertretbar ist, selbstständige Fahrer einzustellen. Folgende drei Kriterien dürften bei on-demand und Lieferstartups eine besonders wichtige Stellung bei einer Überprüfung durch die Rentenversicherungskasse haben.

Freie Auftragsgestaltung

Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn die selbstständigen Auftragnehmer frei darüber entscheiden können, ob sie einen einzelnen Auftrag annehmen oder ablehnen. Auftragnehmer müssen in der Lage sein, einen bereits angenommenen Auftrag wieder abgeben zu können. Engmaschige Kontrollen und Vertragsstrafen bei Auftragsablehnung sind ebenso kritisch anzusehen.

Weisungsgebundenheit

Kritisch ist das Vorhandensein von detaillierten Qualitätsrichtlinien, bzw. Handbüchern. Sollte den frei angestellten Fahrern detaillierte Vorgaben zur Auftragsdurchführung, Ort und Zeit gemacht werden, spricht viel für eine bestehende Eingliederung in die Arbeitsorganisation und somit für sozialversicherungspflichtige Angestellte. Es sollten auch keine Anweisungen bezüglich des Erscheinungsbildes gegeben werden. Das könnte dazu führen, dass selbstständige Auftragnehmer als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden.

Arbeiten für mehrere Auftraggeber

Entscheidend ist, dass selbstständige Fahrer für mehrere Auftraggeber tätig sind. Die Faustregel sagt, dass ein Auftragnehmer min 20% des Umsatzes mit einem anderen Auftraggeber erwirtschaften muss. Letztendlich liegt das in der Hand des Auftragnehmers, dafür zu sorgen. Als Startup kann man dieses Risiko reduzieren, in dem man selbstständigen Auftragnehmern nur so viele Aufträge gibt, das davon auszugehen ist, dass sie noch andere Auftraggeber haben, um genügend Umsatz für den Lebensunterhalt zu erwirtschaften.

Das Risiko ist gegeben, dass die Rentenversicherungskasse bei einer Prüfung erstmal entscheidet, dass es sich bei den selbstständigen Fahrern um sozialversicherungspflichtige Angestellte handelt. Die Folge ist, dass innerhalb kurzer Zeit der nachberechnete Beitrag für die Sozialversicherung usw. gezahlt werden muss. In einem meist jahrelang dauernden Rechtsstreit kann der Betrag wieder zurückgewonnen werden. Sollte ein Startup Unternehmen den Einsatz von selbstständigen Fahrer in Betracht ziehen, ist es Anzuraten, dass gleichzeitig Rücklagen gebildet werden, um im Falle einer nicht Bestandenen Prüfung durch die Rentenversicherungskasse die Mittel zur Verfügung zu haben, um die Nachforderung begleichen zu können. In manchen Fällen könnten auch die Geschäftsführer strafrechtlich belangt werden, wenn ein Unternehmen wegen Scheinselbstständigkeit belangt wird.

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