OLG München hebt klageabweisendes Urteil des LG Deggendorf auf

Im Falle unseres Mandanten hat nunmehr das OLG München das erstinstanzliche Urteil des LG Deggendorf aufgehoben und den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückverwiesen.

Grund hierfür war, dass das LG Deggendorf trotz offener medizinischer Fragen kein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt und die Arzthaftungsklage unseres Mandanten ohne weiteres abgewiesen hat. Diesem Vorgehen schob das OLG München mit deutlichen Worten einen Riegel vor. Das LG Deggendorf ist nun gehalten, die unterlassene Beweisaufnahme durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens nachzuholen.

Last updated by Julia Unsin at 21. November 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Pelletofen: Automatisch mit Holzpellets heizen und das passende Gerät finden
wallpaper-1019588
Schildkröte überwintern: Kühlschrank, Keller oder Kiste?
wallpaper-1019588
Aroma-Diffuser: Ultraschallgerät für ätherische Öle richtig wählen und sicher nutzen
wallpaper-1019588
Indirekte Beleuchtung: LED-Strips, Lichtbänder und Voutenlicht richtig planen