OHG / KG / AG

Von Klabund

Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist aufgrund der Vollhaftung mit dem Privatvermögen der Gesellschafter zu Recht aus der Mode gekommen. Im Vergleich zu früheren Zeiten sind sehr wenige Neugründungen OHGs. Wie die GmbH / UG oder Limited wird auch die OHG in das Handelsregister eingetragen.
Ein Auslaufmodell das im Grunde keine Daseinsberechtigung mehr hat – außer halt, weil es noch viele bestehende Unternehmungen gibt, welche die Rechtsform benutzen. Und eine zwangsweise Änderung der bestehenden Rechtsform käme halt auch nicht so gut.

Die KG (Kommanditgesellschaft) schränkt, im Gegensatz zur OHG die private Haftung zumindest teilweise ein. Sie benötigt nämlich einen voll haftenden Gesellschafter (Komplementär), und einen Kommanditisten der jedoch nur mit dem Vermögen haftet, welches er in die KG eingebracht hat. Nur der Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt.
Es gibt wenige alleinstehende KGs, meistens treten sie nur als GmbH & Co. KG auf – und nur darum haben sie eigentlich auch heute noch eine Daseinsberechtigung.

Eine AG (Aktiengesellschaft) kommt für den Beginn wohl für die wenigsten Webpublisher in Frage. Hier ist ein Stammkapital von mindestens 50.000 EUR notwendig, welches in Aktien aufgeteilt ist. Für die Geschäftsführung ist ein Vorstand berechtigt, der vom Aufsichtsrat bestimmt und überwacht wird. Hier ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt.