OHG Offene Handelsgesellschaft
OHG muss mindestens mit zwei Gesellschafter (Kapital aufbringen)
Haftung mit Geschäft und Privatvermögen.
Solidarisch
Gesamtschuldnerisch
Unmittelbar
Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind dazu verpflichtet und berechtigt, das Unternehmen zu leiten. Und somit das Geschäft zu vertreten (Alleinvertetungsbefügnis) (Innenverhältnis), (z. B. Anschaffung von Waren, einstellen von Mitarbeitern) Gesellschaftvertrag kann abweichende Vereinbarungen haben. Bei außergewöhnlichen Rechtgeschäften ist die Zustimmung aller Gesellschafter Plicht.(z. B. Kredit aufnehmen)
Recht und Gewinnanteil:
Jeder Gesellschafter erhält vom Jahresgewinn 4% auf seine Kapitaleinlage, der restliche Teil wird pro Kopf verteilt.
Gesellschaftunternehmen:
Verbesserung der Kreditbasis:
Risikosteuerung und Risikobegrenzung: