Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten soll geändert werden

Wieder eine gute Gelegenheit für unsere Bundesabnicker Einkünfte zu verbergen.
Die Änderung sieht auf den ersten Blick wie eine Verbesserung der Transparenz über die Nebeneinkünfte aus.
Bisher müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte in drei pauschalen Stufen ab 1.000, 3.500 und 7.000 Euro angeben. D.h. Nebeneinkünfte über 7.000 Euro können auch gut und gerne 50.000 betragen. Dies soll durch eine neue Stufenregelung geändert werden.
Die Neuregelung enthält nun sieben Stufen bis 150.000 Euro.
Doch es gibt einen kleinen, aber bedeutenden Haken bei der Sache. Zukünftig sollen „Kleinsteinkünfte“ bis 9.999 Euro nicht mehr veröffentlichungspflichtig sein.
Die Lobbyisten reiben sich schon die Hände!
Aus aktuellem Anlaß möchte ich auf eine weithin unbekannte Webseite aufmerksam machen. Nach dieser sieht die Rangliste der „Nebeneinkünftler“ in der Legislaturperiode 2005 - 2009 wie folgt aus:
1. Riester, Walter (SPD) – mindestens 144.500 €
2. Brandner, Klaus (SPD) – mindestens 129.500 €
3. Hübner, Klaas (SPD) – mindestens 120.000 €
4. Fuchs, Dr. Michael (CDU/CSU) – mindestens 109.500 €
5. Müller, Dr. Gerd (CDU/CSU) – mindestens 96.000 €
6. Glos, Michael (CDU/CSU) – mindestens 91.000 €
7. Kramme, Anette (SPD) – mindestens 89.000 €
8. Böhmer, Dr. Maria (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €
9. Hintze, Peter (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €
10. Heinen, Ursula (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €
Vollständigkeithalber möchte ich darauf hinweisen, das die Bundestagsabgeordneten bis 1975 nebenberuflich ehrenamtlich diese Volksvertretertätigkeit ausübten!
Es war also mal ein Ehrenamt!
www.nebeneinkuenfte-bundestag.de

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