offener Brief der Giordano Bruno Stiftung

offener Brief der Giordano Bruno StiftungSpät kommt sie, aber sie kam: ein offener Brief der Giordano Bruno Stiftung zum Treffen der Deutschen Bischofskonferenz mit den Mitgliedern des höchsten deutschen Gerichts.

Auf diesen offenen Brief weist heute der hpd hin: “Mit dem Grundsatz der „Trennung von Staat und Kirche“ sei dies ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der „richterlichen Unabhängigkeit“, argumentiert die Stiftung in ihrem Brief. Deshalb fordert sie die Verantwortlichen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft auf, für die Zeit, in der sie mit Aufgaben an den obersten Justizbehörden betraut sind, von einer Mitarbeit im „Foyer Kirche und Recht“ abzusehen und auch sonstigen kirchlichen Einladungen, etwa zu den jährlichen Empfängen, nicht nachzukommen.”
Das klingt – zugegeben – um einiges sachlicher als mein eigener Beitrag zum Thema.

Der offene Brief der GBS ist hier im Wortlaut nachzulesen (pdf).  Aber selbstverständlich auch im Bloghaus:

An die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes,
an die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofes,
an die Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Sehr geehrte Damen und Herren,

am  21.  Januar  2011  fand  ein  „Fachgespräch“  zwischen  einer  Delegation  der Deutschen  Bischofskonferenz  und  Richtern  des  Bundesverfassungsgerichts  statt.
Der  Koordinierungsrat  säkularer  Organisationen  (KORSO),  der  die  Interessen  des konfessionsfreien  Drittels  der  deutschen Bevölkerung  vertritt,  hat  dies  zu  Recht kritisiert.  In  der  Tat  stand  dieses  „Spitzentreffen  von  Kirche  und  Justiz“  im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates.  Leider  wird  dieser Verfassungsgrundsatz  chronisch  missachtet  –  ein Problem, auf das wir Sie mit diesem Schreiben aufmerksam machen möchten.

Schon seit 2007 existiert das sogenannte „Karlsruher Foyer Kirche und Recht“. Es hat seinen Sitz im Katholischen Dekanatszentrum in  Karlsruhe, wird von je einem Vertreter  der  katholischen  und  der  evangelischen  Kirche  geleitet,  und  dient  der systematischen  Kontaktpflege  zu  den  obersten  Justizbehörden  in  Deutschland.
Schon bei seiner Gründung hat das „Foyer Kirche und Recht“ 13 Richterinnen und Richter der höchsten bundesdeutschen Gerichte zur Mitarbeit gewinnen können (so „Der   Tagesspiegel“   vom   23.   6.   2007).   Viermal   im   Jahr   trifft   es   sich   zu „Foyerabenden“. Überdies laden Repräsentanten der Kirchen die Angehörigen der obersten  Bundesgerichte  und  der  Bundesanwaltschaft  einmal  jährlich  zu  einem Empfang ein, zuletzt für den 24. Juni 2010.

Selbstverständlich  steht  es  den  Kirchen  wie  allen  anderen  gesellschaftlichen Gruppen frei, Arbeitskreise zu bestimmten, sie interessierenden Themen ins Leben zu  rufen.  Allerdings  ist  es  höchst  bedenklich,  wenn  sich  Angehörige  der  obersten Gerichte  unseres  Landes  in  diesem  Kontext  zu  einer  wie  auch  immer  gearteten „Mitarbeit“ bereitfinden. Mit dem Grundsatz einer Trennung von Staat und Kirche ist das  ebenso  wenig  zu  vereinbaren  wie  mit  der  richterlichen  Unabhängigkeit.  Wir möchten  Sie  daher  nachdrücklich  auffordern,  Einladungen  von  Seiten  der Kirchen  zu  derartigen  Empfängen  in  Zukunft  nicht  mehr  nachzukommen. Insbesondere  fordern  wir  Sie  auf,  für  die  Zeit,  in  der  Sie  mit  Aufgaben  an obersten  Justizbehörden  betraut  sind,  von  einer  Mitarbeit  im  „Foyer  Kirche und Recht“ abzusehen.

Begründung: Beide Kirchen sind in der Vergangenheit des Öfteren als Parteien vor den  Schranken  etwa  des Bundesverfassungsgerichts  erschienen,  und  man  wird davon ausgehen können, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird. Das hohe Gut der  Unabhängigkeit  eines  Gerichtes nimmt  unweigerlich  Schaden,  wenn  einer Partei  die  Möglichkeit  eingeräumt  wird,  die  Position,  die  sie  in  einem  Rechtsstreit vertritt,   mit   Angehörigen   der   Gerichte   im   Rahmen   eines   von   dieser   Partei eingerichteten Gremiums zu erörtern.

Ein   Beispiel:   Am   15.   April   2008,   zu   einem   Zeitpunkt,   als   dem Bundesverfassungsgericht  bereits Verfassungsbeschwerden  der  beiden  Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz vorlagen, hielt Karl Lehmann, Kardinal der römisch-katholischen  Kirche  und  bis  kurz  vor  diesem  Zeitpunkt  noch  Vorsitzender der  Deutschen  Bischofskonferenz,  beim  „Foyer  Kirche  und  Recht“  einen  Vortrag zum Thema „Sonntag – woher und wohin?“, in dem er die Kirchen als „Verteidiger der Sonntagsruhe“ vorstellte. Selbst wenn sich ausschließen ließe, dass Mitglieder des in der Sache verhandelnden Ersten Senates des Verfassungsgerichts unter den Zuhörern waren, dem – durchaus kirchenfreundlichen – Urteil des Senates vom 1. 12. 2009   haftet   dadurch   in   der   Öffentlichkeit   der   Makel   mangelnder Unparteilichkeit an.

Die  Behandlung  der  Fälle  von  sexuellem  Missbrauch  durch  kirchliche  Amtsträger, wie sie gerade in der letzten Zeit ans Licht  der Öffentlichkeit gekommen sind, hat gezeigt,   dass   die   Kirchen   nur   sehr   zögerlich,   wenn   überhaupt,   zu   einer Zusammenarbeit   mit   den   staatlichen   Ermittlungsbehörden   bereit   sind.   Im Allgemeinen  stand  bislang  der  Schutz  der  Institution  Kirche  über  dem  staatlichen Strafverfolgungsinteresse.  Dieser  Umstand  sollte  insbesondere  Angehörige  der Bundesanwaltschaft dazu veranlassen, hinreichende Distanz  zu Religionsgesellschaften zu wahren.

Was  die  katholische  Kirche  angeht,  so  spricht  ein  weiterer  Grund  dafür,  den erwähnten   Einladungen   nicht   nachzukommen:   Der   „Heilige   Stuhl“,   also   die katholische  Kirche  als  Völkerrechtssubjekt,  hat  bis  heute  weder  die  Allgemeine Erklärung  der  Menschenrechte  der  Vereinten  Nationen  noch  die  Europäische Menschenrechtskonvention anerkannt. Sie sieht damit Rechtsgrundsätze für ihren Bereich   nicht   als   verbindlich   an,   die   für   unser   Gemeinwesen   und   dessen Rechtsverständnis  fundamental  sind.  Angehörige  der  Gerichte  unseres  Staates wären  gut  beraten,  schon  allein  aus  diesem  Grund  der  katholischen  Kirche gegenüber auf Distanz zu achten. Eine Mitarbeit in dem kirchlichen Gremium „Foyer Kirche und Recht“ halten wir damit nicht für vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Steffen, Dr. Michael Schmidt-Salomon


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