Offener Brief an Frau Kreter – Direktorin der Karlschule Hamm

Von Sgu

Sehr geehrte Frau Kreter,

mir wurde kürzlich zugetragen, dass Kinder an Ihrer Schule dazu gezwungen werden ihre Nahrung mit der linken Hand zu sich zu nehmen. Sollten Kinder jedoch trotzdem mit der rechten Hand essen wollen, haben sie mit gewissen Sanktionen zu rechnen.

Zitat:Die Kinder werden während des Essen in der Mensa beaufsichtigt; wird jemand beim Essen mit der rechten Hand erwischt, wird er angeschrien, wie z.B.: ,,Wenn du nicht mit der linken Hand isst, dann brauchst du erst gar nicht anfangen zu essen. Oder wenn sich ein Kind weigert und mit rechts weiter isst: ,,Wenn ihr nicht wollt, dann werden wir euch eben dazu zwingen.”
Seit vergangener Woche spitzt sich der Druck auf die Kinder zu. Wenn ein Kind sich weigert mit der linken Hand zu essen, dann muss es die Mensa verlassen und in einem gesonderten Schulraum alleine essen, oder auch unter Aufsicht eines Lehrers.“

Da mir ein solcher Zustand an einer deutschen Schule nahezu unglaublich erschien, möchte ich zunächst nicht davon ausgehen, dass die oben genannte Schilderung tatsächlich zutrifft. Da die Angelegenheit jedoch einfach zu wichtig ist, habe ich mich entschlossen dieser sicherheitshalber nachzugehen. Über das Wohl unserer Kinder und die Einhaltung unserer freiheitlichen Grundordnung darf es schließlich keinen Zweifel geben. Leider wurde am Telefon von Seiten Ihrer Schule jegliche Stellungnahme zu der Angelegenheit verweigert und das Gespräch kurz darauf von Fr. Krampe (ich vermute, dass es sich hierbei um ihre Sekretärin handelt?) einseitig beendet. Zudem war Fr. Krampe erst nach mehrmaliger Aufforderung bereit ihren Namen zu nennen, was mir in diesem Zusammenhang doch recht merkwürdig erscheint.

Daher möchte ich Ihnen für den Fall, dass es sich hierbei trotz allem nur um ein schreckliches Missverständnis handelt die Gelegenheit geben dieses aufzuklären. Falls es sich hier jedoch um eine Tatsache handelt, so möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies eine nicht hinnehmbare Einschränkung der persönlichen Freiheit Ihrer Schülerinnen und Schüler, sowie einen eindeutigen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. 

Sollte sich nach entsprechender Prüfung herausstellen, dass eine solche Regel an Ihrer Schule tatsächlich Anwendung findet und unter Zwang durchgesetzt wird, fordere ich von Ihnen eine sofortige Aufhebung dieser Regelung, sowie eine offizielle Entschuldigung. Es ist die moralische Pflicht eines jeden deutschen Staatsbürgers, jeglichen totalitären und faschistoiden Tendenzen im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken.

Ich bitte Sie also zu dieser Angelegenheit in Kürze Stellung zu nehmen. Sollte eine entsprechende Stellungnahme dennoch ausbleiben, so wird die Justiz den Sachverhalt zu klären haben. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass eine derart gewichtige Angelegenheit dringender Klärung bedarf und keinen großen Aufschub duldet.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Masri