Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
kaum eine Verabschiedung eines Gesetzes hat das Sozialgefüge in unserer Gesellschaft so einschneidend verändert wie die Hartzgesetze, ganz besonders gilt das für das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), welches von der SPD und B90/Die Grünen eingebracht und verabschiedet wurde.
Sie haben sich vehement für diese Regelung eingesetzt und haben am 17. Oktober 2003 bei der Abstimmung über das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) mit ja gestimmt.
Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?
Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen könnten, würden Sie das tun und wenn ja warum?
Wie stehen Sie zu der grundrechtsverletzenden Sanktionspraxis?
2003 sagten Sie in einem Interview mit der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“:
„Hartz 4 erfüllt wichtige grüne Forderungen, die das Arbeitslosengeld II zu einem Schritt in Richtung Grundsicherung machen. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe wird eine aktivierende Grundsicherung geschaffen, die das soziokulturelle Existenzminimum sichert und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördert.“
(Hier zum Interview)
Zahlreiche Studien belegen, das Hartz IV nicht die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördert.
Welche gesetzlichen Änderungen sind aus Ihrer Sicht am SGB II notwendig?
Wie stehen Sie zu den Statistiktricks der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Arbeitslosenzahl?
Derzeit erhalten ca. 400.000 BürgerInnen trotz Vollzeitarbeit ergänzende Leistungen gem. SGB II. Seit 2005 sind ca. 55 Milliarden Euro an die so genannten Aufstocker geflossen.
Gedenken Sie diesen Zustand zu beseitigen und wenn ja mit welchen Mitteln?
Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um diesen Zustand zu beseitigen?
Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um Alters- und Kinderarmut zu vermeiden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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kaum eine Verabschiedung eines Gesetzes hat das Sozialgefüge in unserer Gesellschaft so einschneidend verändert wie die Hartzgesetze, ganz besonders gilt das für das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), welches von der SPD und B90/Die Grünen eingebracht und verabschiedet wurde.
Sie haben sich vehement für diese Regelung eingesetzt und haben am 17. Oktober 2003 bei der Abstimmung über das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) mit ja gestimmt.
Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?
Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen könnten, würden Sie das tun und wenn ja warum?
Wie stehen Sie zu der grundrechtsverletzenden Sanktionspraxis?
2003 sagten Sie in einem Interview mit der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“:
„Hartz 4 erfüllt wichtige grüne Forderungen, die das Arbeitslosengeld II zu einem Schritt in Richtung Grundsicherung machen. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe wird eine aktivierende Grundsicherung geschaffen, die das soziokulturelle Existenzminimum sichert und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördert.“
(Hier zum Interview)
Zahlreiche Studien belegen, das Hartz IV nicht die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördert.
Welche gesetzlichen Änderungen sind aus Ihrer Sicht am SGB II notwendig?
Wie stehen Sie zu den Statistiktricks der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Arbeitslosenzahl?
Derzeit erhalten ca. 400.000 BürgerInnen trotz Vollzeitarbeit ergänzende Leistungen gem. SGB II. Seit 2005 sind ca. 55 Milliarden Euro an die so genannten Aufstocker geflossen.
Gedenken Sie diesen Zustand zu beseitigen und wenn ja mit welchen Mitteln?
Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um diesen Zustand zu beseitigen?
Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um Alters- und Kinderarmut zu vermeiden?
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