Oberster Gerichtshof erlaubt Lokalverbot für Rauchersheriffs

Von Peterladinig @PeterLadinig

Vom Buhmann zum Hero: Danke an Mario Plachutta für das Ausfechten eines bahnbrechenden Urteils für die gesamte Branche

Wien (TP/OTS) – Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, was sich viele Gastronomiebetriebe schon lange wünschen: Selbst ernannten Rauchersheriffs, die Lokale nur aufsuchen, um diese systematisch aufgrund des Tabakgesetzes anzuzeigen, dürfen Gastronomen ab sofort Lokalverbot erteilen.

“Diese Entscheidung verdanken wir Mario Plachutta, der mit seinem Lokal “Mario” in Wien-Hietzing wiederholt Opfer von Hobbypolizisten geworden ist. Dafür, dass er durch die Instanzen ging, möchte ich meinem Branchenkollegen ein herzliches Dankeschön aussprechen. Damit wurde ein für die gesamte Branche richtungsweisendes Urteil erwirkt”, so KommR Ing. Josef Bitzinger, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien.

Die Wiener Gastronomie – eine Genussbranche und kein Polizeistaat

Das Tabakgesetz ist seit 31. Juli 2010 in Kraft und funktioniert in der Gastronomie gut, da es sowohl komplette Nichtraucherbetriebe, komplette Raucherbetriebe wie auch Mischbetriebe – also für jeden etwas – gibt. Sowohl die Gäste der Wiener Betriebe wie auch die Gastronomen sind im Großen und Ganzen zufrieden. “Der Wiener Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist es wichtig, dass die Wahlfreiheit für den Gast weiterhin erhalten bleibt. Der Gast soll sich wohl fühlen. Deshalb gibt es verschiedene Lokaltypen für verschiedene Gäste. Die aktuellen Ansätze, wonach Rauchen sogar im Freien verboten werden soll, machen uns Angst. Wo soll das hinführen? Für die Wiener Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind die Gäste mündige Bürger, die selbst entscheiden können und sollen, was sie wann und wo tun”, so Bitzinger.

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Peter Ladinig