In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Hilfeleistungen, wie sie die Hilfezentrale bisher anbietet, viel verändert. Es gibt neue Anbieter, die mit vergleichbaren Leistungen in der Stadt aktiv sind. Diese bekamen bisher keine Förderung durch die Stadt. Die Stadt hat neue Richtlinien ausgearbeitet, die die Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste regeln sollen. „Diese Regeln werden gleich nach den Sommerferien in den Gremien besprochen und am 1. Januar in Kraft treten“, so Korwisi. „Alle Anbieter, die den darin genannten Kriterien entsprechen, haben damit die Möglichkeit, sich um einen Zuschuss zu bewerben.“ Die Vergabe öffentlicher Zuschüsse muss sich nach dem Gleichheitsgrundsatz richten. Dies hatte ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt bestätigt. Vor diesem Hintergrund wurde die Malteser Hilfsdienst gGmbH bereits Ende 2011 über die Kündigung zum 31.12.2012 informiert.
Die Haushaltsmittel stehen auch im nächsten Jahr in gleicher Höhe zur Verfügung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sind 130.000 Euro angesetzt und für ambulante Leistungen 58.000 Euro. „An dieser Stelle sind keine Kürzungen vorgesehen. Wir müssen nur den geänderten Anforderungen entsprechen und alle Anbieter gleichermaßen berücksichtigen“, erläutert der Oberbürgermeister, „der Malteser Hilfsdienst kann sich selbstverständlich auch um diese Fördermittel bewerben.“ Korwisi ist überzeugt, dass es für die betroffenen Personen eine Lösung gibt: „Wer Hilfe benötigt, kann sich an die entsprechenden Beratungsstellen der Stadt wenden.“ Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe