Die Landesregierung NRW untersagt 16 Städten bevorzugt Bootsmigranten aus dem Mittelmeer aufzunehmen. Die 16 NRW Städte gehören zu den 120 deutschen Städten die sich als „sichere Häfen“ ausgeben. Anscheinend verfügen die Städte über einen großen Steuergeldüberschuss oder hoffen weiteres Geld von Bund und Ländern zu erhalten, wenn sie möglichst viele Afrikaner aufnehmen. Die NRW Regierung will jedoch die Zuweisungshoheit behalten und selbst bestimmen welche Migranten die Städte aufnehmen müssen. Einerseits bekommt das Land von dem Bund Migranten zugewiesen und andererseits laufen täglich Migranten über die offenen niederländischen/belgischen Landesgrenzen nach Nordrhein-Westfalen ein. Alle Migranten die ankommen müssen in den Städten eine dauerhafte Bleibe finden; denn einmal nach Deutschland eingereist, bedeutet dauerhaftes Bleiberecht im Sozialsystem, einschließlich kostenlos nutzbarer Wohnung und monatliches Bargeld lebenslang.
Selbstverständlich müssen die Oberbürgermeister der Städte, die nach zusätzlichen Bootsmigranten rufen, von ihren kargen Gehältern davon nichts selber tragen (Oberbürgermeister einer Stadt in NRW mit über 500.000 Einwohner B11 – monatlich 14.105.40 Euro, Oberbürgermeister einer Stadt in NRW mit 250.001 bis 500.000 Einwohner B10 – monatlich 13.581.08 Euro, selbst ein Bürgermeister in einer Kleinstgemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern erhält noch B2 – monatlich 7,847.05 Euro). Auch die zusätzlichen Beigeordneten müssen nicht unbedingt am Hungertuch nagen und rufen ebenfalls nach Migranten, die sie nicht selbst bezahlen müssen (Beigeordneter einer Stadt in NRW mit über 500.000 Einwohner B9 – monatlich 11.546.61 Euro, Beigeordneter einer Stadt in NRW mit 250.001 bis 500.000 B7 – monatlich 10.363.83 Euro, Beigeordneter in einer Kleinstgemeinde bis 10.000 Einwohner A13 – je nach Stufe zwischen 4.401,78 Euro und 5.422,31 Euro monatlich).
Städte und Gemeineden finanzieren sich neben den Geldern die sie vom Bund und Land erhalten überwiegend aus kommunalen Steuern und Gebühren. Hierbei ist die Palette groß und reicht von Parkgebühren über Grund- und Zweitwohnungssteuern bis hin zu den Gewerbesteuereinnahmen. Ist die Gemeinde attraktiv für Unternehmen, kassiert sie viele Gewerbesteuern, vertreibt sie die Unternehmen mit fehlgeleiteter Kommunalpolitik geht die Stadt trotzdem nicht unter, sondern erhöht die Gebührensätze zum Nachteil der Einwohner und kassiert zusätzliche Strukturhilfen von Bund und Land. Also kann, wie in der Politik üblich, ein Oberbürgermeister mit seinen Beamten Fehler in Reihe produzieren, ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
So kann sich jeder Oberbürgermeister mit seinen Beamten als „Gutmensch“ präsentieren und zusätzliche Migranten anfordern, auch wenn die städtischen Kassen klamm sind. Das Bundesland ist nur dahingehend vorsichtig und erlaubt nicht so einfach die Wünsche der Oberbürgermeister, weil das Land bei klammen Stadtkassen zusätzliches Geld für die außerplanmäßige Migration der betreffenden Stadt überweisen muss.
Auf jedem Fall muss immer der Steuerzahler für alles aufkommen was die Politiker anstellen und es ist im Endeffekt egal ob Kommunal-, Landes- oder Bundespolitiker die Kosten verursachen. Nur die Politiker selbst sind abseits jeglicher Haftung und wird die persönliche Steuerlast zu hoch, dann wird neben den automatischen Diätenerhöhungen eben eine zusätzliche Altersabsicherung beschlossen, so wie im NRW-Landtag bereits geschehen, die der Steuerzahler ebenfalls aufbringen muss.
Reichen die Steuereinnahmen trotzdem nicht aus, gibt es noch den Negativzins. Über Strafzinsen haben die Politiker die Möglichkeit, neben dem Abzocken über Steuern und Abgaben, zusätzlich die Spareinlagen und Altersabsicherungen der Bürger zu plündern. So ist das eben, wenn das Volk immer wieder die gleiche Mischpoke aus den Altparteien in der EU, im Bund, im Land- und in den Kommunen die Macht gibt.