Ob die Impfgegner jetzt stolz auf sich sind?

Von Nicsbloghaus @_nbh
23. Februar 2015 / Nic Frank / 0 Comments

Heute kam die Nachricht, dass ein Kleinkind in Berlin an den Folgen einer Maserninfektion ver­starb.

Die häu­fig als harm­lose Kinderkrankheit her­un­ter­ge­spielte hoch­an­ste­ckende Infektionskrankheit hat ein Menschenleben gefor­dert - zu einer Zeit, da die Masern eigent­lich so gut wie aus­ge­rot­tet sein soll­ten.

In der Süddeutschen heißt es:

Der andert­halb­jäh­rige Junge sei am Mittwoch ver­gan­ge­ner Woche in einem Krankenhaus der Infektionskrankheit erle­gen.

Wieder ein­mal wird vor den Gefahren der Krankheit gewarnt:

Von Ausbruchsbeginn bis zum 23. Februar wur­den 574 Masern-Fälle gemel­det, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales mit­teilte - das ist der größte Masernausbruch seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001. Der Tod des klei­nen Jungen mache deut­lich, dass es sich um eine schwer­wie­gende Erkrankung han­dele.

Die Berliner Gesundheitsverwaltung rief dazu auf, alle noch nicht immu­ni­sier­ten Kinder und Erwachsenen zu imp­fen - ein Ruf, der wohl wie bis­her ins Leere lau­fen wird.

Denn solange es Parteien gibt - die mög­li­cher­weise aus Angst, ihre (Eso-)Klientel zu ver­lie­ren - dazu auf­ru­fen, bloß nichts gegen die Impfleugner zu unter­neh­men, wird wohl wenig gesche­hen.

Katja Dörner, stell­ver­tre­tende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, sagte laut WELT: “Es gilt das Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit. Und eine Masernimpfung bie­tet zwar auf der einen Seite Schutz, birgt aber auf der ande­ren Seite auch Risiken durch Nebenwirkungen.” 

Weshalb nur denke ich gerade jetzt daran, wie in Sachen Beschneidung von der glei­chen Partei argu­men­tiert wurde? Da war keine Rede von einem “Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit”. Und dabei hat das Nicht-Beschnittenwerden noch nicht ein­mal töd­li­che Folgen.

Nic