Nur noch staatliche- und staatshörige Medien sollen in den sozialen Netzwerken über die Corona-Krise berichten dürfen…

Nur noch staatliche- und staatshörige Medien sollen in den sozialen Netzwerken über die Corona-Krise berichten dürfen…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Der Innenstaatssekretär Markus Kerber hat in einem Interview das „Handelsblatt“ darüber informiert, dass die Bundesregierung bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (Facebook & Co.) dafür sorgen wird, dass nur noch staatliche und staatlich kontrollierte Medien über die Corona-Epidemie in den sozialen Netzwerken berichten dürfen, weil die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass in den Medien objektiv berichtet wird.

Hier ein Beispiel: Wenn Frau Merkel in den staatlichen und staatlich kontrollierten Medien die Behauptung aufstellt, dass in Chemnitz eine Hetzjagd auf Ausländer stattgefunden hat, dann darf diese Behauptung in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, wenn der damalige Präsident des Verfassungsschutzes Maaßen, die Chemnitzer Staatsanwaltschaft, der Chemnitzer Polizeipräsident und die regionale Presse wahrheitsgetreu berichten, dass es diese Hetzjagden nicht gegeben hat, dann darf das nicht in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, weil nur die Lüge der Bundeskanzlerin als objektiv angesehen werden darf.

Wenn darüber berichtet wird, dass sich Frau Merkel und Herr Spahn trotz diverser Angebote von Herstellern und Importeuren seit dem 05.02.2020 beharrlich geweigert haben, Schutzmasken gegen die Corona-Viren für die deutschen Krankenhäuser und die Bevölkerung zu ordern, dann ist das zwar wahr, aber nicht objektiv und darf deshalb nicht in den sozialen Netzwerken publiziert werden, wenn hingegen darüber informiert wird, dass sich Frau Merkel und Herr Spahn derzeit händeringend darum bemühen, Schutzmasken, Schutzbekleidung und Beatmungsgeräte für die deutschen Krankenhäuser zu beschaffen und nichts bekommen, weil diese Schutzrequisiten weltweit ausverkauft sind, dann ist das objektiv und darf natürlich in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Wenn in Artikel 115 des Grundgesetzes steht, dass der Bundeshaushalt die Regelgrenze von 0,35% nur im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen mit Zustimmung der Mehrheit der MdB überschritten werden darf, dass ein dahingehender Beschluss jedoch mit einem Tilgungsplan verbunden sein muss und die Rückführung der aufgenommenen Kredite binnen eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen hat ist das zwar wahr, aber nicht objektiv, wenn die Bundeskanzlerin erklärt, dass sie Deutschland unbegrenzt verschulden wird, um eine Konkurs-Epidemie zu verhindern darf sie das zwar nicht, aber das Versprechen darf veröffentlicht werden.


wallpaper-1019588
Yuri!!! on Ice: Ice Adolescence – Produktion des Films abgebrochen
wallpaper-1019588
5 Dinge, die du als Trailrunning-Anfänger wissen solltest
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät