Hinweise darauf gibt es: Mit zwei Kilogramm des Sprengstoff, den die Beatband AC/DC auffälligerweise ausgerechnet im Zschäpe-Geburtsjahr 1975 in einem Lied besang, ist möglicherweise vielleicht eventuell und man weiß es wieder noch nicht ganz genau, der Kölner Nagelbombenanschlag von 2004 verübt worden. Die Spur des Sprengstoffs führe, so guttenbergen zahlreiche Qualitätsjounralismusplattformen einstimmig, zu einem Bundeswehr-Munitionsdepot nahe Kahla nahe Jena und Zwickau. Hier könnte die NSU, damals noch minderjährig, sich versorgt haben, heißt es: Auch die von den Rechtsextremisten gebauten Rohrbomben, die 1998 in einer Jenaer Garage gefunden wurden, waren "mit dem TNT aus dem Bundeswehrdepot gefertigt" (dpa) worden.
Die Ermittler befürchten jetzt, dass auch die restlichen 38 Kilogramm Sprengstoff in den Händen von Neonazis sein könnten. Das hätte unter Umständen fatale Folgen: Selbst für einen theoretisch hochstabilen Sprengstoff wie Trinitrotoluol sind 20 Jahre bei unsachgemäßer Lagerung eine lange, lange Zeit. Zwar löst sich TNT kaum in Wasser und in Säuren, dafür reagiert es jedoch empfindlich auf alkalische Reize. Kommt der Explosivstoff mit wässrige Lösungen von Alkalihydroxiden wie Natronlauge in Berührung, entstehen Abbauprodukte, die sehr viel empfindlicher auf Schlag, Reibung und Wärme reagieren als das relativ unempfindliche Reinprodukt. Auch durch bloße Lichtbestrahlung verliert TNT einen Teil des Stickstoffs und geht in eine dunkelgefärbte, sauer reagierende Substanz mit erhöhter Schlagempfindlichkeit über.
Auch bei eventuellen Bränden ist die Detonationsgefahr von sauerem TNT wesentlich grösser als bei reiner Fertigware. Das gestohlene TNT könnte einfach explodieren, so die Sorge der Ermittler, und die Restmitgliedschaft der NSU gefährden. Es bestehe der Verdacht, dass die NSU seit Jahren ein Sprengstofflager betreibe, das über keine Lagergenehmigung nach § 17 Sprengstoffgesetz verfüge. Damit sei nicht sichergestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene "Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter Beschäftigter oder Dritter, insbesondere durch die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Maßnahmen getroffen" sind. "Die Täter gefährden sich und andere", heißt es in mit der Materie vertrauten Kreisen, zumal der als NSU-Sprengmeister bekannte Uwe Böhnhardt von Rechts wegen gar nicht die Voraussetzungen erfülle, eine Genehmigung für den "Umgang und Verkehr, Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht" zu erhalten.
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