NSU-Prozess: OLG München verweigert zwei Plätze

Der Prozess gegen Beate Zschäpe startet unter einem schlechten Stern: Das Oberlandesgericht München verweigert dem türkischen Botschafter und dem Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments die gewünschten zwei festen Plätze: Sie sollen sich mit allen anderen um die ganzen 50 Plätze balgen, die für die Öffentlichkeit vorgesehen sind. 8 der 9 Mordopfer waren türkisch-stämmig, einige auch türkische Staatsbürger. Was hätten Vertreter Deutschlands im umgekehrten Fall erwartet? Sebastian Edathy, Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses, findet die Entscheidung des OLG München im Hinblick auf die außenpolitischen Implikationen des anstehenden Prozesses unangemessen.

Darüber hinaus ist es sonderbar, dass das OLG München für den Prozess, der am 17. April beginnt, nur einen Saal mit 200 Sitzplätzen vorgesehen hat. Angeblich, um ein „Schauprozess“ zu vermeiden. Dabei geht es um eine Serie von 10 Neo-Nazi-Morde – mitten in einem Deutschland, dessen Nazi-Vergangenheit noch nicht lang genug zurückliegt, um davon absehen zu können. Semiya Simsek, die Tochter des Mordopfers Enver Simsek, erinnert in einem bewegenden Interview daran, dass beim Breivik-Prozess allein 800 Journalisten aus aller Welt akkreditiert worden waren, und wünscht sich, dass mit diesem Prozess ihr sehr erschüttertes Vertrauen in Deutschland wieder hergestellt werden kann. Aber so? Solche nicht nachvollziehbaren Restriktionen lassen wenig Gutes erwarten.


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