Leyendecker, dem es vor nahezu 20 Jahren schon gelungen war, eigenhändig einen Zeugen für den staatlich geplanten und durchgeführten Mord am RAF-Mitglied Wolfgang Grams zu finden, der ihm "aus Seelennot" (Leyendecker) mitteilte "Die Tötung des Herrn Grams glich einer Exekution", gelangte auch diesmal an Insiderinformationen aus der Sonderermittlungseinheit Trio. Die hatte angeblich "einen Rechtsradikalen" (Leyendecker) vernommen, der zugab, für die NSU gearbeitet zu haben. Wies der Teufel will, sei er "jedoch ausgestiegen, kurz bevor die Täter das Anschlagsziel festlegten". Kurz darauf sei ein türkischer Kleinunternehmer "in der Gegend" (SZ) "von den Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos" (Leyendecker) erschossen worden.
Nach Angaben von Hans Leyendecker handelte es sich bei der NSU um eine Art rechtes Popstar-Trio: Die "drei Mörder" - zu Böhnhardt und Mundlos hat sich in der Leyendecker-Lyrik nun plötzlich offenbar auch Beate Zschäpe gesellt - seien "bei der harten rechtsextremistischen Szene im Westen bekannt gewesen", zitiert der Enthüller eine schon an der Wortwahl erkennbar selbstausgedachte Aussage seines "Zeugen". Die Morde seien in der Szene akzeptiert, die Täter möglicherweise als Helden gefeiert worden. Möglicherweise auch nicht, Leyendecker weiß es nicht, aber mit solchen kleinen Erfindungen hat der Talkshow-Stammgast stets gute Erfahrungen gemacht - den Mord an Grams ließ er seinerzeit einen "hochrangigen BKA-Beamten" beobachten, der von der "kaltblütigen Hinrichtung" so geschockt worden war, dass er Leyendecker sein trauriges Herz ausschütten musste, um wieder ruhig schlafen zu können.
Wie damals beruhen die Angaben des obersten Enthüllers der Republik auch diesmal wieder auf konkretem Abgeschriebenen aus anderen Zeitungen und schwammig Hinzufabuliertem. "Man habe gewusst", soll der "Zeuge" angegeben haben, dass die NSU "hinter den Morden an acht türkischen und einem griechischen Kleinunternehmer gesteckt habe". Der letzte Mord aus dieser Serie geschah 2006, die Ermordung der Polizistin Kiesewetter sogar erst 2007 - weshalb der angebliche Zeuge, wie Leyendecker schreibt, "für seine Unterstützung nicht mehr strafrechtlich belangt werden" kann, da "die Tat mittlerweile verjährt" sei, bleibt unklar: Die Verjährungsfrist dürfte in diesem Fall bei fünf Jahren liegen, die noch keineswegs vorüber sind.
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