Noch mehr Arbeit für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Sachsen, Thüringen und dem Bundestag sowie die Bund-Länder-Expertengruppe, die sich seit Monaten mit der Frage beschäftigen, warum die Terrorgruppe NSU mehr als zehn Jahre lang im Untergrund unbehelligt operieren konnte. Nachdem bisher feststand, dass alle Behörden versagt haben, weil Spuren in Richtung zur braunen Bande einfach nicht verfolgt wurden, hat der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt, dass selbst ein Mitwisser und langjähriger Helfer der zwei tödlichen Drei Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe etwas von den Mordtaten der Rechtsterroristen wusste. Holger G. war am 13. November 2011 im Raum Hannover festgenommen worden, weil er als Kurier eine Pistole an die NSU übergeben und den sich untergetaucht wähnenden Kämpfern mit Papieren und Versicherungskarten geholfen hatte.
Dennoch, so der BGH, liege kein dringender Tatverdacht vor, weil es keine "tragfähigen Anhaltspunkte dafür“ gebe, „dass die Übergabe der Pistole die Taten des NSU objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat", begründet das Gericht die verfügte Haftentlassung von G., der in der Hochphase der NSU-Berichterstattung als eine Art brauner Pate durch Medienland gespenstert hatte. Grundlos: Das Terrortrio habe „nach außen streng abgeschottet“ gearbeitet und gemordet und über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu seinen Taten zu bekennen. G. habe erklärt, nichts von den Mordanschlägen gewusst zu haben, sowas habe er dem "Trio" auch nicht zugetraut. Die von ihm an die NSU übergebene Waffe sei zudem bei keiner der Taten verwendet worden – ganz im Gegensatz zu den Ergebnissen der medialen Schnellermittlungen im vergangenen November, die verdeutlicht hatten, dass die NSU nicht nur alle neun Opfer der von Medien "Döner-Morde" genannten Tatserie mit derselben Waffe erschossen hatte, sondern sechs von ihnen zusätzlich auch noch mit der von G. gelieferten Pistole.
Nach der Freilassung des Westarms der Terrortruppe sitzen nun neben dem Herzen der NSU, Beate Zschäpe, noch vier weitere mutmaßliche Unterstützer in Haft. Vorgeworfen wird ihnen durchweg dasselbe wie Holger G., durchweg bestreiten alle vier eine Kenntnis von Mordplänen oder gar Mordtaten. Neben der spannenden Frage, wann die Haftprüfung auch bei diesem Quartett ergeben wird, dass die bisherigen Vorwürfe zur „Behilfe zum Mord“ es unter diesen Voraussetzungen kaum bis in eine Anklageschrift schaffen, geschweige denn vor Gericht Bestand haben werden, schleicht sich langsam auch wieder die Frage an, wie Ermittlungsbehörden hätten wissen können, was nicht einmal selbsternannte Mitkämpfer und Freunde wussten. Wo doch nach Ablauf der Verjährung der einzigen Straftaten, wegen derer die NSU-Mitglieder anfangs gesucht worden waren – Sprengstoffbesitz und Nichtantritt einer Haftstrafe – nicht einmal mehr ein Grund bestand, überhaupt nach ihnen zu suchen.
Ein Land schreibt einen Thriller:
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NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
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NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
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NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
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NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terror
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau
Dennoch, so der BGH, liege kein dringender Tatverdacht vor, weil es keine "tragfähigen Anhaltspunkte dafür“ gebe, „dass die Übergabe der Pistole die Taten des NSU objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat", begründet das Gericht die verfügte Haftentlassung von G., der in der Hochphase der NSU-Berichterstattung als eine Art brauner Pate durch Medienland gespenstert hatte. Grundlos: Das Terrortrio habe „nach außen streng abgeschottet“ gearbeitet und gemordet und über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu seinen Taten zu bekennen. G. habe erklärt, nichts von den Mordanschlägen gewusst zu haben, sowas habe er dem "Trio" auch nicht zugetraut. Die von ihm an die NSU übergebene Waffe sei zudem bei keiner der Taten verwendet worden – ganz im Gegensatz zu den Ergebnissen der medialen Schnellermittlungen im vergangenen November, die verdeutlicht hatten, dass die NSU nicht nur alle neun Opfer der von Medien "Döner-Morde" genannten Tatserie mit derselben Waffe erschossen hatte, sondern sechs von ihnen zusätzlich auch noch mit der von G. gelieferten Pistole.
Nach der Freilassung des Westarms der Terrortruppe sitzen nun neben dem Herzen der NSU, Beate Zschäpe, noch vier weitere mutmaßliche Unterstützer in Haft. Vorgeworfen wird ihnen durchweg dasselbe wie Holger G., durchweg bestreiten alle vier eine Kenntnis von Mordplänen oder gar Mordtaten. Neben der spannenden Frage, wann die Haftprüfung auch bei diesem Quartett ergeben wird, dass die bisherigen Vorwürfe zur „Behilfe zum Mord“ es unter diesen Voraussetzungen kaum bis in eine Anklageschrift schaffen, geschweige denn vor Gericht Bestand haben werden, schleicht sich langsam auch wieder die Frage an, wie Ermittlungsbehörden hätten wissen können, was nicht einmal selbsternannte Mitkämpfer und Freunde wussten. Wo doch nach Ablauf der Verjährung der einzigen Straftaten, wegen derer die NSU-Mitglieder anfangs gesucht worden waren – Sprengstoffbesitz und Nichtantritt einer Haftstrafe – nicht einmal mehr ein Grund bestand, überhaupt nach ihnen zu suchen.
Ein Land schreibt einen Thriller:
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
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