Während dieser Pressekonferenz (siehe Video) erläuterte der Generalbundesanwalt Harald Range, warum nun doch im Fall der NSA-Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin ein Ermittlungsverfahren eröffnet werde, und warum jedoch im Fall der Massenüberwachung der deutschen Bürger vorerst kein Verfahren möglich ist. Denn im letzteren Fall mangele es noch an strafrechtlich relevantem Verdacht. Der Prüfvorgang sei aber... Weiter lesen →