NRW fördert Photovoltaik-Mieterstrom und große Batteriespeicher

Dieser Artikel ist Teil 14 von 14 über MieterstromNRW fördert Photovoltaik-Mieterstrom und große BatteriespeicherNRW fördert Photovoltaik-Mieterstrom und große Batteriespeicher, Foto: pixabay/ cverkest

Während alle anderen auf eine Verordnung des BMWi zur Förderung von Mieterstrom warten, wird in Nordrhein-Westfalen gehandelt. Ab dem 01. November 2016 werden Photovoltaik-Mieterstromprojekte gefördert, damit auch Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren können und die Energiewende in Städten ausgebaut wird. Zusätzlich gibt es in NRW bereits seit 18.10. eine Förderung für größere Batteriespeicher. Hinter der Förderung von Mieterstrom steht in NRW ein breites Bündnis an Verbänden, von Verbraucherschützern bis zur Wohnungswirtschaft.

Förderung von Mieterstrom mit Photovoltaik in NRW

Gefördert werden ab 1. November 2016 Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben. Da der Strom nicht über das öffentliche Stromnetz geleitet werden muss, entfallen Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss als der Grundtarif des örtlichen Versorgers.

Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen – insbesondere Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften und andere. Maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben sind 30.000 Euro.

Mit der Förderung soll die Installation und Erprobung von Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau unterstützt werden.

Förderung von Batteriespeicher für PV-Anlagen > 30 kWp

In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die eine Peakleistung größer 30 kW aufweist, werden in NRW auch stationäre Batteriespeicher gefördert. Die Förderung ist unabhängig davon, ob es sich um eine Neuanlage oder um eine Nachrüstung einer Anlage, die nach dem 31.Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde, handelt.

Beantragt werden kann Unterstützung für die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.

Als Voraussetzung für die Förderung gilt, dass die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt für
die Lebensdauer des Photovoltaiksystems für 15-Minuten-Werte auf 50 % der installierten Leistung der Photovoltaikanlage reduziert wird.

Die Förderung für Photovoltaik-Mieterstrom und für die Batteriespeicher kann im, Programm progres.nrw (Förderprogramm Markteinführung erneuerbare Energien) über die Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.

Stimmen zur neuen Förderung für Mieterstrom in NRW

Umweltminister Johannes Remmel:

„Mein Ziel ist, Mieterstrommodelle und Speicher in NRW stärker zu verbreiten. Sie sind zwei wesentliche Bausteine für die Energiewende, die bisher fehlten und die außerdem dringend benötigte Geschäftsmodelle beispielsweise für die Energieversorgungsunternehmen oder die Energiegenossenschaften ankurbeln“, sagte Minister Remmel.

„Wir schließen damit auch Lücken, die die Bundesregierung, ganz besonders bei der Teilhabe von Mieterinnen und Mietern im Rahmen der Energiewende bislang nicht ausfüllt. Wir wollen im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dafür brauchen wir auch das Engagement der Wohnungswirtschaft und der Mieterinnen und Mieter in den fast fünf Millionen Mietwohnungen Nordrhein-Westfalens.“

Breite Unterstützung gibt es von unterschiedlichen Verbänden aus NRW. Dazu gehören Deutscher Mieterbund- NRW e.V., die Verbraucherzentrale NRW, die Energieagentur NRW, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband, der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, die Arbeitsgemeinschaft sparsamer Energie- und Wasserverbrauch im Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), sowie zahlreiche Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen.

Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen:

„Die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften beteiligen sich mit großem Engagement an der Energiewende. Modernisiert oder teilmodernisiert sind heute gut 90 Prozent ihrer Bestände. Daher hat nun insbesondere die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie im Wohn- und Stadtquartier ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von CO2.“

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft:

„Wir begrüßen es sehr, dass Nordrhein-Westfalen mutig vorangeht und die Weichen dafür gestellt hat, die Energiewende nun auch in die Innenstädte zu tragen. Anders als Solarstrom vom Dach eines Eigenheims wird solarer Mieterstrom von der Bundesregierung derzeit noch zu Unrecht künstlich massiv verteuert, indem er mit der vollen EEG-Umlage belastet wird. Die Landeszuschüsse können diese Barriere nun überbrücken. Wir rechnen mit einem großen Interesse bei Mietern, bei Stadtwerken sowie in der Wohnungs- und der Solarwirtschaft. Ebenso unverzichtbar ist die Förderung einer schnellen Markteinführung von Solarstromspeichern. Die neue Speicher-Förderung wird vielen Gewerbebetrieben in NRW die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ökostrom deutlich erleichtern.“

Werden weitere Bundesländer folgen?

Auch in Hessen gibt es bereits eine eigene Förderung für Mieterstrom. Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes (Summenzählermodell) und datenbankbasierte Abrechnungssysteme sowie weitere Kosten der Implementierung.

Solange die Richtlinie des Bundes auf sich warten lässt, werden vermutlich weitere Länder mit einer eigenen Förderung starten.

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