NRW: Bei Sinti keine Verantwortung für Folgen des Holocaust?

Von Mariam

Die Bezirksregierung Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden seit 2009 die Hinterbliebenen-Rente: Die Gewährungsgründe zugunsten des Sinto seien ein “Falschanerkenntnis” gewesen. Überraschend späte Erkenntnis der Bezirksregierung. Weil es sich um einen Sinto handelt? Die Witwe klagt verständlicherweise. Nun schlägt ihr die Grüne Anne Lütkes im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf einen skandalösen Vergleich vor: 600 Euro Beihilfe statt 900 Euro Rente. Behandelt die Bezirksregierung Düsseldorf die Hinterbliebenen von NS-Opfern schlechter als die Hinterbliebenen der NS-Tätern? Denn die nachträgliche Aberkennung des Rentenanspruchs wäre bei Hinterbliebenen von Wehrmachts- oder SS-Angehörigen gar nicht möglich.