Der Entwurf der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes sieht eine Erweiterung der Vorschriften gegen Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen „Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung” vor. Legitim sind unterschiedliche Behandlungen dieser Gruppen danach nur mehr, wenn ein Richter diese für „angemessen und erforderlich” hält. Richterlich regulierte unternehmerische Freiheit also, damit die korrekte Anwendungen der Privilegien einiger auch sicher eingehalten wird.
In der Tageszeitung ‚Die Presse‘ vom 19.10.2012 findet sich ein guter Bericht und Kommentar zum geplanten neuen Gleichbehandlungsgesetz. Vor allem die von Prof. Tomandl konstatierte „weitgehende Beseitigung der Privatautonomie” erscheint hoch problematisch.
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1303013/Darf-man-Kunden-ablehnen-Neuer-Anlauf-fuer-Gesetz?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/1303014/Gleichheit-vor-Freiheit
Ein Leserbrief von Frau Dr. Gudrun Kugler-Lang dazu:
Niemand ist gleicher!
Sozialminister Hundstorfer bastelt an einer neuerlichen Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes. Die ÖVP hat sich nicht dagegen ausgesprochen. Unternehmern und Vermietern soll unter empfindlicher Strafandrohung verboten werden, Geschäfte mit bestimmten Menschengruppen abzulehnen. Privilegiert werden Alter, Religion und Weltanschauung, sowie sexuelle Orientierung. Some animals are more equal.
Ein jüdischer Hotelier müsste demnach seinen Festsaal an Burschenschafter vermieten.
Eine katholischer Druckereibesitzer dürfte es nicht ablehnen, ein Flugblatt gegen den Papst zu drucken;
ein grün-alternativer Graphiker müsste einen Folder gegen Abtreibung erstellen;
ein Sohn ungarischer Dissidenten eine Wohnung einem Kommunisten vermieten;
ein auf islamische Kunden spezialisiertes Reisebüro müsste Christen mitnehmen.
Auch wenn so manche Meinungen eines Freiberuflers, Unternehmers oder Vermieters unsympathisch sein mögen: Es ist ein Grundrecht, wirtschaftliche Entscheidungen nach eigenen Kriterien treffen zu dürfen!
Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes bevormundet. Die unternehmerische Freiheit wird von der Regel zur Ausnahme. Vor allem für Kleinunternehmer ist die Einhaltung dieser Regelungen kostspielig und zeitintensiv. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit macht die Risikoabwägung schwierig, und die vorgesehene Beweislastumkehr tut das Ihrige dazu. Die Zeiten sind schwer genug: muss man uns wirklich zusätzliche Sorgen und Zwänge aufoktroyieren?
Und zur staatlichen Kontrolle braucht es weitere Bürokratie, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Bisher konnte mir noch niemand erklären, warum ein Gesetz mit solch schwerwiegenden Folgen und Einschränkungen notwendig ist. Die EU fordert diese Novelle nicht: Die inhaltlich korrespondierende 5. Gleichbehandlungsrichtlinie liegt in Brüssel als nicht konsensfähig brach: Warum soll nun Österreich im Alleingang eine nicht angenommene Richtlinie in vorauseilendem Gehorsam umsetzen? Deutschland und mehrere andere Länder sind aus guten Gründen dagegen.
Auch in Österreich sollten wir die Freiheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!
Dr. Gudrun Kugler
1150 Wien