“Ich hätte gerne 100 Aspirin”
“Sind die für Sie selber?”
“Ja, aber das geht Sie eigentlich gar nichts an!”
Hm. Da musste ich dann doch widersprechen. Sicher, viele Fragen, die wir stellen, scheinen dem Kunden auf den ersten Blick vielleicht unnötig, und ich kann mir schon vorstellen, das man sich da manchmal regelrecht ausgefragt vorkommt. Aber als Apotheker obliegt uns eben auch die Beratung und Sorgfalt in derselben – denn viele, wenn nicht gar alle apothekenpflichtigen Arzneimittel können Nebenwirkungen haben oder dürfen nicht von jedem eingenommen werden.
Bei Schmerzmitteln zum Beispiel könnte es ja im obigen Beispiel (so ähnlich ist das bei mir vor einiger Zeit vorgekommen) auch sein, dass die Schmerztabletten eben nicht für den Kunden selber, sondern für seine Frau oder Kind oder Enkel mitgebracht werden sollen. Und es gibt viele Schmerzmittel, die zum Beispiel für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet oder sogar gefährlich sein können. Beim Aspirin beispielsweise kann es bei Anwendung bei Kindern mit fieberhaften Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Virusinfektion zum mitunter tödlichen Reye-Syndrom, das sich in Form einer Enzephalitis oder/und Leberschädigung auswirken kann kommen. Daher ist die Abgabe in Deutschland für Kinder unter 12 Jahren, in Großbritannien sogar für Jugendliche bis 16 Jahren nicht erlaubt.
Und auch für Schwangere und deren Ungeborenes kann es lebensgefährlich werden. Somit ist die Frage absolut berechtigt und nötig (und wird bei uns jedesmal gestellt) – aus Sorgfalts- und Sicherheitsgründen innerhalb unserer Beratungspflicht, und nicht aus Neugierde