Nomen non est omen

Heute: "Gehaltsvorstellung"
"Unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung."
- eine häufige Formulierung in Stellenanzeigen -
Die Formulierung im Zitat stellt die Frage nach der eigenen finanziellen Wertigkeit. Die Phrase unterstützt die Vorstellung nach einer vermeintlich leistungsgerechten Bezahlung. Dazu müsste man aber Leistung seriös messen können. Leistet ein Manager mehr, als eine Putzfrau? Eine Krankenschwester weniger, als ein Banker? Wie misst man Leistung? An der Bezahlung? Dann dreht man sich im Kreis: Leistung ist gleich Bezahlung und Bezahlung ist gleich Leistung.

Gibt man eine zu hohe Summe als Gehaltsvorstellung an, wird man im Bewerbungsverfahren vermutlich gleich ausgesiebt. Will sich die Mensch-Ware vermeintlich günstig "anbieten", um an den Job zu kommen, sieht das beim Unternehmen und beim Personaler nach einem verzweifelten, sprich eher ungeeigneten Bewerber aus. Dennoch ist es offensichtlich, dass Unternehmen, die Verantwortung für die Lohndrückerei, von Anfang an gleich auf den Lohnarbeiter abwälzen.
Transparenz und Offenlegung von Gehältern hat in Deutschland keine Tradition. Viele Branchen, Unternehmen und Organisationen wehren sich erbittert dagegen. Als im Jahre 2006 die Offenlegungspflicht Politiker zwang, ihre Gehälter und Nebeneinkünfte der Öffentlichkeit mitzuteilen, klagten erstmal neun Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht dagegen. Heute werden Politiker-Einkünfte in drei Einkommensstufen öffentlich gemacht. Stufe eins erfasst monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe zwei Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe drei Einkünfte über 7.000 Euro. Hinzu kommt, dass viele Abgeordnete ihre Nebenjobs verschweigen. Von wirklicher Transparenz kann hier also keine Rede sein.
In Deutschland wird um das Gehalt ein großes Geheimnis gemacht. Bei sehr wenigen Stellenanzeigen wird der zukünftige Lohn erwähnt. Ja, man wird auch oft im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, mit den Kollegen und Mitarbeitern nicht über das eigene Gehalt zu sprechen:
"Über alle Geschäfts– und Betriebsgeheimnisse einschließlich des Inhalts der Gehaltsregelung ist Stillschweigen zu bewahren."
- eine häufige Formulierung in Arbeitsverträgen -
Viele Menschen reden auch nicht privat über ihr Gehalt: "Über Geld spricht man nicht", sagt der Volksmund. So als würde es der breiten Masse gar nicht um die blanken Scheinchen gehen. Die Geheimnistuerei um das liebe Geld offenbart den materialistisch verlogenen Zeitgeist in Deutschland. Aus Angst vor einem sozialen Unfrieden, vor Neid und Missgunst werden Gehälter weitestgehend geheim gehalten. Die "Gehaltsvorstellung" wird somit zum Synonym für den Sozialstatus.
Es würde offen gelegt werden, wie ungerecht und unfair die Menschen eigentlich bezahlt werden. Und dass es Verteilungs- und Lohngerechtigkeit in Deutschland nicht gibt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Mindestlohn? Bezahlung, von der man leben und seine Familie ernähren kann? In vielen Branchen und Berufen Fehlanzeige. Stattdessen wird das Gehalt "ausgehandelt" oder folgt gänzlich anderen Kriterien. Vertragskultur nennt man das. Nur wie so oft, sind die Vertragspartner selten auf Augenhöhe. Der Lohngeber kann sich bei der derzeitigen Massenarbeitslosigkeit mehr erlauben und rausnehmen als der Lohnarbeiter, der nur seine Arbeitskraft, also sich selbst verkaufen kann.
Dies ist ein Gastbeitrag von Markus Vollack aka Epikur.

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