Ist ja grade “in”, Petitionen in den Bundestag einzubringen, dafür, dagegen, gemeinsam, alleine und so weiter.
Da wimmeln sich aktuell so befremdliche Dinge wie “Anerkennung des Osteopathen als eigenständigen Beruf” (aha…, nebenbei mit der schönen Begründung “weiter kann der staatlich anerkannte Osteopath mit der Berechtigung zum Primärkontakt zukünftig helfen, die flächendeckende medizinische Patientenversorgung zu gewährleisten und die vorhandenen Engpässe und die Wartezeitproblematik in Arztpraxen zu reduzieren” WTF?), aber auch “Einführung eines Tempolimits von 130 km/h” oder “Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für eBooks auf 7 Prozent”.
Und demnächst (nämlich ab 23.2.) beginnt die Zeichnungsfrist für die Online-Petition zur Einsetzung eines Kinderbeauftragten in den Bundestag. Wer bereits jetzt mitmachen möchte: Auch in vielen Kinder- und Jugendarztpraxen liegen Unterschriftenlisten aus — noch bis Ende März.
Die offizielle Petitionstext der initiierenden Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (der auch unser Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte angehört):
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen.
Sie/Er soll
– unabhängig und nicht weisungsgebunden sein
– Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen
– Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein
– auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten
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