Hätten Sie das gewusst?
Wenn Sie an einer NLP Ausbildung teilnehmen, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Investition zur NLP Ausbildung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann. Hierzu hat der Bundesfinanzhof zwei Urteile veröffentlicht. Wer nämlich an einer NLP Ausbildung teilnimmt, erwirbt die Fähigkeit, beruflich wie privat besser zu kommunizieren und sich besser zu verhalten.
Die Grundlage zu der steuerlichen Absetzbarkeit einer NLP Ausbildung liegt in den vermittelten Fähigkeiten und Qualifikationen. Diese ermöglichen nämlich die Wahrnehmung von leitenden Positionen. Das hat der Bundesfinanzhof sogar in einer eigenen Pressemitteilung bekanntgegeben. Essentiell erscheint dabei, dass die Durchführung von einem beruflichen/professionellen Veranstalter durchgeführt wird. Die in der NLP Ausbildung vermittelten Fähigkeiten sollten dabei auf einen beruflichen Nutzen ausgelegt sein. Eine solche Ausrichtung schließt natürlich eine private Nutzung nicht aus. Die steuerliche Abziehbarkeit bleibt also bestehen. Hierzu gibt es das folgende Aktenzeichen: VI R 44/04 & VI R 35/O5.