Wer seine Fotos über das integrierte WLAN der Nikon D500 auf seinen Rechner oder in die Cloud übertragen möchte, braucht dafür ein Android-Smartphone mit Bluetooth.
Reine WLAN-Verbindungen unterstützt die Nikon-Kamera nicht, was viele der Anwender kritisieren. Jetzt hat ein Kunde Nikon deswegen abgemahnt.
Es ist Apple-User Andreas Vesper aus Butzbach, der der der Nikon GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (auch Abmahnung genannt) zugestellt hat, in der er den Hersteller unter anderem dazu auffordert, die aktuelle APS-C-DSLR Nikon D500 nicht mehr mit dem Hinweis auf ein„integriertes WiFi“ zu bewerben.
Die Begründung: Beim integrierten WLAN der D500 setzt Nikon ausschließlich auf die Steuerung via Bluetooth mit der proprietärem Smartphone-App SnapBridge. Diese App ist allerdings aktuell nur für Android-Mobilgeräte verfügbar – nicht für Apples iOS.
Eine reine WLAN-Verbindung unterstützt die Nikon D500 zumindest nur mit Bordmitteln, anders als andere Kameras wie beispielsweise die Nikon D7200 oder die D750, nicht.