Nikolaus Schneider: Ev. Kirche auf Abwegen

Von Eckhardschulze

Seit dem Rücktritt der charakterfesten Margot Käßmann, wird die evangelische Kirche nicht mehr angemessen vertreten.

Ihr Nachfolger, Nikolaus Schneider, würde doch tatsächlich den Rücktritt von Bundespräsident Wulff bedauern, weil der sich ja im Sinne eines “guten Schrittes” bereits geäußert habe und seine “Freunde” ja selbst aussuchen könne.

Der Mann kann oder will nicht begreifen, dass es sich hier um klare RECHTSBRÜCHE in mindestens 2 Fällen gehandelt hatte, als der Unternehmer Geerkens durch seinen großzügigen Kredit eine Gegenleistung im Sinne der “Begleitung des Amtsträgers bei seinen Reisen” verschaffte wurde. Prof. von Arnim hatte sich bereits bei WDR5 in aller Deutlichkeit dazu geäußert; nach Parteienrecht handelte es sich um ein klares Vergehen! Nahestehenden Personen dürfen auf der Grundlage solcher “Gegenleistungen” keine Vorteile verschafft werden; die Rechtslage ist da an Deutlichkeit kaum zu überbieten.

Hinzu kam, dass der Ministerpräsident und Bundespräsident durch die 100 %ige Tochter einer Landesbank rechtswidrig begünstigt wurde, als ihm aufgrund seiner “Amtstätigkeit” ein äußerst günstiger Kreditrahmen zur Finanzierung seines Hauses gewährt wurde, nachdem er mit seiner “Unternehmer-Finanzierung” im Landtag von Niedersachsen aufgefallen war. Er hat insofern sein erkennbares FEHLVERHALTEN nach Auffliegen der “Geerkens-Finanzierung” fortgesetzt!

Es handelte sich insofern nicht nur um ein “läppisches” Vergehen und die anschließende Lüge im Landtag, sondern auch um die Fortsetzung (!) der eigenen Vorteilsnahme unmittelbar danach!!!

Das war und ist als Serien-Verhalten zu werten; das Strafrecht spricht in solchen Zusammenhängern von Serientätern, die von ihrer kriminellen Energie, immer wieder Straftaten zu begehen, nicht abzuhalten sind.

Ähnlich sind die Fälle, die den damaligen Ministerpräsidenten Wulff betreffen, einzuordnen. Denn er hat unmittelbar nach dem Auffliegen der “Geerken-Finanzierung” neue “rechtswidrige” Vorteile angestrebt und auch von der BW-Bank dann völlig unangemessene Vorteile empfangen. Auch die damals beteiligten Führungskräfte der BW-Bank haben sich damit strafbar gemacht. Zu Lasten der BÜRGER hatte sich nämlich ein Ministerpräsident rechtswidrige Vorteile verschafft bzw. gewährt bekommen. Das nennt man bezogen auf die Verantwortlichen bei der Bank (strafbare) UNTREUE!!! Und für die “Serien-Täterschaft” spricht das Verhalten, dass er unmittelbar nach seinen LÜGEN im Landtag bereits danach trachtete, auf anderen Wegen (rechtswidrige) VORTEILE zu erlangen. Und man darf getrost davon ausgehen, dass er sein eigenes Handeln richtig einordnen konnte!

Wenn jetzt dieser “Nikolaus” so tun will, als seien das alles Petitessen, dann will er entweder seine “Schäfchen” hinter die Birke führen oder er ist so dumm und einfältig, dass er die offen daliegenden (strafbewehrten) Sachverhalte immer noch nicht begreift oder wahr haben will!

Denn wir haben es mit Tätern zu tun, die ihr Amt oder ihre Position (Bank) klar missbrauchen (aus rechtlicher Sicht Amtsmissbrauch und Untreue).

Das kann und darf auch nicht mit lauen Erklärungen abgetan werden. Vielmehr ist der Rücktritt längst überfällig und auch die Verantwortlichen bei der Bank müssen sich einem rechtsstaatlichen Verfahren stellen.

Ansonsten verkommt der RECHTSSTAAT völlig zu einer Farce, weil es anscheinend insbesondere in Kreisen der UNION und der FDP üblich geworden ist, klare RECHTSBRÜCHE zu dulden.

Die Denkhaltung der Verniedlichung und letztlich Duldung ist gefährlich. Sie verführt dazu, dann auch bei den Wehrlosen fortgesetzt das Recht zu brechen.

Der bis heute nicht beseitigte RECHTSBRUCH in einem besonders gravierenden Fall der Bundesregierung und des Parlamentes und des Bundesrates liegt darin, dass die Ministerin von der Leyen (CDU) ein anfänglich rechtswidriges Gesetz für die Neubemessung der Regelsätze nach SGB II in 2011 durchgesetzt hatte, obwohl der klare RECHTSBRUCH allseits vorher bekannt war. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hatte entgegen der Rechtsprechung des BVerfG und des geltenden Grundgesetzes bewusst und vorsätzlich das Existenzminimum zu niedrig berechnen lassen!

Normalerweise sollte solche Taten eigentlich mit Gefängnis bestraft werden, zumindest hätte die Bundesministerin von der Leyen aber längst zurücktreten müssen. Für die Demokratie viel gefährlicher ist aber, dass sogar Parlament und Bundesrat völlig versagt hatten.

Das macht deutlich, dass es auch in Deutschland üblich geworden ist, die Rechtsstaatlichkeit zurückzudrängen. Das erwächst aus der Denkhaltung, dass sich die ELITEN nicht an Recht und Gesetz halten müssen. RECHT und GESETZ dienen allenfalls nur noch zur Disziplinierung der einfachen Bürger, vor allem wenn sich diese gegen die Rechtsbrüche der ELITEN zur Wehr setzen!

Vor diesem Hintergrund ist der Rücktritt des Bundespräsidenten geradezu erforderlich, um dem Rechtsstaat bzw. Recht und Gesetz wieder Geltung zu verschaffen.

Denn ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen ist die DEMOKRATIE nichts wert; sie mündet in die Despotie bzw. dann in die Diktatur.

Und die EU wurde bereits despotisch strukturiert (Stichworte: Lissabon-Vertrag, EU(RO)-Rettungspakete mit dem Ziel, die Demokratie in den Nationalstaaten abzuschaffen).

Erstaunlich ist, dass die “Nikoläuse” solche Zusammenhänge nicht begreifen wollen; sie stellen sich jedenfalls in der Öffentlichkeit so dar. Nur schade, dass Margot Käßmann nicht wieder ihr altes Amt bekleiden kann, ein Verlust an Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit.