Niedersachsen beansprucht Boden-Schätze für sich

Von Abc

Osnabrück/Hannover (dapd). In Niedersachsen soll das Denkmalschutzgesetz geändert werden. Das Land plant die Einführung eines so genannten großen Schatz-Regals. Der Begriff geht auf das Mittelalter zurück und bezeichnet die Hoheitsrechte eines Landesherrn. Durch die Novelle sollen alle archäologischen Funde in Niedersachsen, die keinem Besitzer zuzuordnen sind, in das Eigentum des Landes übergehen. Bei Historikern rufen die Pläne, die am Montag im Kulturausschuss beraten werden sollen, Kritik hervor.

Das große Schatz-Regal soll die bisherige Regelung nach § 984 des BGB ablösen, wonach diese Funde je zur Hälfte zwischen Finder und Land geteilt wurden. “Bewegliche Denkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden”, heißt es in § 18 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der letzte Halbsatz soll ersatzlos gestrichen werden.

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