Nicht nur in Deutschland reitet der Bürokratenschimmel

DoubleFacePalmWas wir kön­nen, kön­nen auch die Schweizer. Ein wun­der­vol­les Beispiel für das ver­quere Denken von Bürokraten zeigt der Tagesanzeiger auf.

Da wird einer Vater und hilft – da das Kind sehr schnell kommt – sei­ner Frau bei der Entbindung. Als die Sanitäter und eine Ärz­tin ein­tref­fen, ist die Tochter bereits gebo­ren. 

Eine Mustergeburt, schnell und ohne Komplikationen. Die Eltern füll­ten noch im Spital alle Formulare aus und gaben das Familienbüchlein ab. Nach zwei Tagen waren Mutter und Tochter zu Hause.

So weit, so schön.

Doch dann mah­len die Mühlen der Bürokratie. Es knirscht ein biss­chen und rum­pelt in der Amtsstube… und her­aus kommt unten ein Bussgeldbescheid für den Kindesvater. Weil er gemäss Artikel 34 lit. b der Zivilstandsverordnung genau 34 Tage zu spät der Behörde die Geburt sei­ner Tochter anzeigte.

Und so traf am letz­ten Donnerstag bei den glück­li­chen Eltern ein Strafbefehl des Stadtrichteramts ein, vom Vater halb belus­tigt, halb scho­ckiert auf Facebook gestellt. Remo P. wird wegen Unterlassens der Geburtsmeldung innert dreier Tage mit einer Busse von 200 Franken und Gebühren von 250 Franken bestraft. Bei Nichtbezahlen droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen.

FSM, lass Hirn über den Alpen reg­nen!


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