Was wir können, können auch die Schweizer. Ein wundervolles Beispiel für das verquere Denken von Bürokraten zeigt der Tagesanzeiger auf.
Da wird einer Vater und hilft – da das Kind sehr schnell kommt – seiner Frau bei der Entbindung. Als die Sanitäter und eine Ärztin eintreffen, ist die Tochter bereits geboren.
Eine Mustergeburt, schnell und ohne Komplikationen. Die Eltern füllten noch im Spital alle Formulare aus und gaben das Familienbüchlein ab. Nach zwei Tagen waren Mutter und Tochter zu Hause.
So weit, so schön.
Doch dann mahlen die Mühlen der Bürokratie. Es knirscht ein bisschen und rumpelt in der Amtsstube… und heraus kommt unten ein Bussgeldbescheid für den Kindesvater. Weil er gemäss Artikel 34 lit. b der Zivilstandsverordnung genau 34 Tage zu spät der Behörde die Geburt seiner Tochter anzeigte.
Und so traf am letzten Donnerstag bei den glücklichen Eltern ein Strafbefehl des Stadtrichteramts ein, vom Vater halb belustigt, halb schockiert auf Facebook gestellt. Remo P. wird wegen Unterlassens der Geburtsmeldung innert dreier Tage mit einer Busse von 200 Franken und Gebühren von 250 Franken bestraft. Bei Nichtbezahlen droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen.
FSM, lass Hirn über den Alpen regnen!