Nicht jeder Tabakladen darf öffnen

Die Justizbehörde weist darauf hin, dass zwar der Königliche Erlass 463/2020 vom 14. März, der den Alarmzustand festlegt, die Tabakläden als wesentliche Dienstleistungen identifiziert, die für die Öffentlichkeit geöffnet werden können, aber "nicht alle Einzelhandelsläden, die Tabak verkaufen (...) als Tabakhändler gelten, da nur die Geschäfte, die die staatliche Konzession besitzen, als Tabakhändler gelten".


wallpaper-1019588
Adventskalender 2024: 23. Türchen
wallpaper-1019588
As a Reincarnated Aristocrat: Dritte Staffel angekündigt
wallpaper-1019588
Algarve News vom 16. bis 22. Dezember 2024
wallpaper-1019588
Blue Exorcist -The Blue Night Saga- Starttermin bekannt + Trailer