Nicht jede vierte Kleinfamilie ist betroffen, sondern mehr als jede dritte

Von Hartz4bloggerin

Man kann gar nicht genug aufpassen. Darauf weist uns Paul M. Schröder hin, der Mann aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), der sich mit Zahlen zur Arbeitslosen-, Bevölkerungs- und Asylsuchendenstatistik so gut auskennt wie kaum ein zweiter. Diesmal geht es um die Alleinerziehenden in Sachsen. Da haben wir nicht aufgepasst und untertrieben.

Auf den ersten Blick sah das für uns so aus: Wenn es in Sachsen 36.228 alleinerziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) in Bedarfsgemeinschaften gibt, dann ist das - nach Adam Ries - von insgesamt 137.300 Alleinerziehenden in Sachsen jede vierte Kleinfamilie von Alleinerziehenden, die in ALG II lebt, genauer: 26,4 Prozent.

Quelle: www.l-iz.de/leben/

Schlagwörter: Alleinerziehend, Bedarfsgemeinschaft