NEWS: Eventim darf keine Gebühr für print@home verlangen

Von Bleistiftrockerde

Wer hat sich nicht schon mal darüber geärgert: Man kann sein bestelltes Ticket selbst ausdrucken, muss dafür aber oft mehrere Euro Gebühr bezahlen. Das hat die Verbraucherzentrale nun gestoppt.

Der Bundesgerichtshof gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in letzter Instanz Recht und wies die Revision von Eventim zurück. Bei Eventim gibt es unter anderem Karten für Konzerte oder Sportveranstaltungen zu kaufen. Für die print@home-Variante zahlen Kunden bis zu 2,50 Euro extra, obwohl weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

"Das Urteil hat aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen", schreibt die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung. Und bietet sogleich einen Service an: Einen Musterbrief, mit dem Kunden die zu Unrecht erhobenen Servicegebühren zurückverlangen können.

Berichten zufolge hat Eventim jedoch bereits angekündigt, eventuell weiterhin eine wenn auch geringe Gebühr für selbst ausgedruckte Tickets zu verlangen. Das will die Ticketseite entscheiden, sobald sie das schriftliche Urteil des BGH vorliegen hat.