Aus aktuellem Anlass gibt es heute einen Beitrag zum Thema Neuwagengarantie. Was beinhaltet die Garantie für Neuwagen und was nicht, welche Rechte habt Ihr als Käufer, wenn der Neuwagen Mängel hat und worin überhaupt besteht der Unterschied zwischen gesetzlicher Neuwagengarantie und Herstellergarantie? Das sind Fragen, die Kopfschmerzen machen. Das sollten sie aber nicht und darum haben wir für Euch alle Fakten und wichtigen Informationen zur Neuwagengarantie auf einer Sonderseite auf MeinAuto.de zusammengefasst.
Neuwagengarantie: Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen
Und hier der aktuelle Anlass: Ein höherer Verbrauch berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Höher als im Datenblatt der Hersteller angegeben. Der Verbrauch von Neuwagen wird – wenn man so will – unter “klinischen sauberen” Bedingungen gemessen. Mit dem tatsächlichen Fahrverhalten, angepasst an ganz unterschiedliche Situationen im Verkehr, sind diese Angaben so eigentlich nicht zu erreichen. Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (Az: I-28 U 12/11) klargestellt, dass ein Neuwagenkäufer kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag hat, wenn der Verbrauch weniger als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht und verweist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus 2007. Im konkreten Fall hatte der Neuwagen des Klägers kombiniert statt der angegebenen 7,1 l/100 km tatsächlich 7,7 l/100 km verbraucht. Im Urteil heißt es: “Die Angabe des Kraftstoffverbrauchs im Datenblatt bedeutet nicht, dass diese Werte von dem konkreten Fahrzeugerwerber in seiner eigenen, täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen.”
Neuwagengarantie: Rechte bei Mangel am Neuwagen
Beim Neuwagenkauf gilt für jeden eine zweijährige gesetzlich Neuwagengarantie, Gewährleistung / Sachmängelhaftung genannt. Stellt Ihr innerhalb dieser zwei Jahre an Eurem Auto einen Mangel fest, der beim Autokauf schon bestand, aber erst später auftritt, dann habt Ihr folgende Ansprüche:
- Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
- Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
- Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die 2. Reparatur den Mangel nicht beseitigt
- Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel
Der Unterschied zwischen der gesetzlichen Neuwagengarantie und Herstellergarantie besteht darin, dass die Garantie für Neuwagen vom Hersteller freiwillig, auf eine bestimmte Laufzeit und / oder Fahrzeugteile beschränkt sind. Hier eine Übersicht zur Neuwagengarantie der Top 10 Automarken.
Übersicht Neuwagengarantie der Top 10 Automarken
Zum Hintergrund des Urteils: 1999 hat die EU einen Beschluss zur Kennzeichnung von Verbrauch und CO2-Emission von Neuwagen gefasst. 2004 wurden der in Deutschland umgesetzt und seitdem dürfen Neuwagen nur noch mit Angabe von Verbrauch in l/100 km und CO2-Emission in g/km verkauft werden, unterteilt in innerorts, außerorts und kombiniert. Für eine bessere Übersicht wird im Dezember 2011 der “Energiepass für Neuwagen” eingeführt, der Neuwagen nach Effizienzklassen einstuft. Acht Buchstaben (A+ bis G) und drei Farben (Rot, Gelb, Grün) sollen Neuwagenkäufern anzeigen, wie “umweltfreundlich” das Auto ist, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.