Neues Regelwerk für E-Scooter

Ab dem kommenden Freitag (01.11.2019) tritt ein neues Regelwerk für E-Scooter (Elektro-Roller) und auch Segways in Kraft, das nicht nur ein wenig “Licht ins Dunkel” der erlaubten Nutzung dieser “Fahrzeuge” bringen soll.

Auch der Aspekt der Verkehrssicherheit ist nicht gerade unwichtig.

Neues Regelwerk E-Scooter
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Die Verbreitung von Elektrorollern und Segways in den Straßen Palmas zwang die Stadt Palma, ein spezielles Dekret über die Verwendung dieser Art von Fahrzeugen auf den Straßen zu erlassen. Diese Verordnung wurde im Juni dieses Jahres verabschiedet, und seitdem widmet sich die örtliche Polizei der Information der Nutzer über den ordnungsgemäßen Gebrauch dieser Fahrzeuge. Bis jetzt.

Im November dieses Jahres werden Polizeibeamte damit beginnen, Geldbußen gegen alle VMPs (Vehículos de Movilidad Personal) zu verhängen, die gegen die in der Verordnung festgelegten kommunalen Verkehrsvorschriften verstoßen, Verstöße, die für Verarbeitungszwecke mit denen von Skateboards gleichgesetzt werden und eine Geldstrafe von 40 Euro darstellen, die Hälfte davon bei Vorauszahlung.

Das Dekret legt auch die Räume fest, durch die dieser Fahrzeugtyp fahren darf, und die Geschwindigkeit derselben, die auf keinen Fall 30 Stundenkilometer überschreiten darf. An dieser Stelle kann dieser Fahrzeugtyp auf Fahrradwegen, die nicht von Fußgängerzonen getrennt sind, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 Kilometern pro Stunde fahren. Die VMP’s, auf Radwegen, die vom Fußgängerbereich getrennt sind, darf die Geschwindigkeit 15-20 Stundenkilometer nicht überschreiten, während sie auf den Straßen in den Stadtvierteln der Zone 30 und immer mit einer Geschwindigkeit von höchstens 30 Stundenkilometern gefahren werden darf.

Die Verbreitung dieser Fahrzeuge hat die Generaldirektion Verkehr (DGT) jedoch veranlasst, Maßnahmen in dieser Angelegenheit zu ergreifen, so dass sie derzeit eine Verordnung fertigstellt, die bald in Kraft treten und verbindlich sein wird, die die Gemeinden zwingen könnte, ihre derzeitigen Vorschriften zu ändern, um sie an die Anweisungen der DGT anzupassen.

In den neuen Verordnungen, die von Tráfico ausgearbeitet wurden, wird unter anderem das Verbot des Verkehrs dieser Art von Fahrzeugen auf Gehwegen klar festgelegt, so dass sie nur noch die Straße zum Fahren benutzen können.

Verstösse gegen dieses Regelwerk können mit Geldbussen ab 40.- Euro belegt werden. Dazu gehören u.a.

– Verkehrsteilnehmer unter 15 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht benutzen
– Die Fahrzeuge dürfen nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren
– Die Fahrzeuge müssen über ein Signalsystem (Klingel) verfügen
– Die Fahrzeuge müssen über ein Bremssystem verfügen

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