Schon vor einigen Wochen hat meine Kollegin Jana über das neue Punktesystem gesprochen, nun stellte Verkehrsminister Peter Ramsauer das neue System vor. Die wichtigste Frage wollen wir direkt klären, das neue Punktesystem vergisst alte Verkehrssünder nicht. Hat man also schon Punkte auf dem Konto, so sind diese nach der Umstellung nicht weg, sondern werden in das neue Punktesystem übertragen. “Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer wird es nicht geben.“, so der Verkehrsminister.
Neues Punktesystem: Wie sieht es aus?
Nun fragt man sich, wie das neue Punktesystem aussieht, wir stellen die Eckpunkte vor und zeigen, was auf die Autofahrer zukommt. Bisher war der Führerschein erst bei 18 Punkten in Flensburg weg, das wird sich jetzt ändern, denn bald heißt es: “8 Punkte und man muss sich vom Führerschein verabschieden“. Wie im Auto gibt es für das neue Punktesystem einen Tacho, der zeigt, in welchem Stadium man sich bewindet, zu diesen Kategorien gehören
- Vormerkung (grüner Bereich, 1-3 Punkte)
- Ermahnung (gelber Bereich, 4-5 Punkte)
- Verwarnung (roter Bereich, 6-7 Punkte)
- Entzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte)
Nun könnte man denken, mit dem alten Punktesystem kommt man schneller zu 8 Punkten, doch auch die Punkte je Vergehen wurden überarbeitet. So gibt es zwei nur noch zwei Punktekategorien, und zwar schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Darüber hinaus soll ein einheitliches Tilgungssystem für Klarheit sorgen. Und jetzt erneut zur Punkteübertragung, da die alten Punkte bestehen bleiben und nicht durch eine Generalamnestie gelöscht werden, fragt man sich, wie geht das vonstatten. Man nehme an, man hat schon 8 Punkte auf dem Konto, hieße das nach heutigen Regeln der Lappen ist weg, doch alte Punkte bedeuten mit dem neuen System weniger Punkte. Hat man zum Beispiel 8 Punkte auf dem Konto, so stehen nach dem neuen System nur noch 4 Punkte auf dem Konto.
Tilgungsfrist verlängert sich
Die Tilgungsfrist erhöht sich von 2 auf 2,5 Jahre, Grund dafür ist der Wegfall der Tilgungshemmung. Darüber hinaus führt man einen einheitlichen Fristbeginn ein, das bedeutet, man startet nicht bei dem Vergehen, sondern bei der Rechtskraft der Entscheidungen. Was ist noch wichtig? Ja, die Speicherung von Straftaten, sehr schweren/schweren Verstößen. So werden zum Beispiel das Fahren mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut ab 2013 insgesamt 10 Jahre gespeichert (bisher 5). Sehr schwere Verstöße werden fünf statt zwei Jahre und wie schon angesprochen werden schwere Verstöße zweieinhalb statt zwei Jahre dokumentiert.
Wichtig ist auch noch, dass die Möglichkeit Punkte abzubauen wegfallen wird. Das heißt, bis zu sechs Punkte durch Schulungen zu verlieren wird nicht mehr möglich sein. Das Absitzen fällt weg! Verkehrsminister Peter Ramsauer begründete das wie folgt: “Es soll keinen Punkterabatt für Verkehrsrowdys mehr geben“.
Schon vor der Einführung der Reform im Jahr 2013 gibt es Lob und Kritik von allen Seiten, der ADAC hält die Einführung für überfällig und begrüßt sie, die SPD hält all das für zu kompliziert und intransparent und die Gewerkschaft der Polizei sprach von “verkehrspolitischem Schattenboxen”.
Interessant ist auch, was man künftig für die diversen Vergehen zahlen wird bzw. wie viele Punkte es gibt:
Neues Punktesystem - Neue Strafen