Neues Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Schutz bei der Geldanlage?

JustitiaWie heisst es doch so schön im deutschen Sprachgebrauch? Gier frisst Hirn? Schaut man sich die Vorkommnisse der letzten Jahre im sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ an – hier seien einfach mal Prokon, S&K oder Infinus als „leuchtende“ Negativ-Beispiele genannt – so kann man relativ schnell zu der Auffassung kommen, das Menschen, die anlage-willig und auf der Suche nach einer Attraktiven Geldanlage sind, sich mehr von Rendite-Versprechungen leiten lassen als den vom gesunden Menschenverstand. Doch ist es wirklich so einfach oder liegt es einfach nur daran, das gerade in eben diesem „grauen Kapitalmarkt“ eine Umgebung herrscht, die es Unternehmen leicht macht, für den Laien undurchsichtige oder schwer verständliche Finanzprodukte anzubieten und auch nur ein Minimum an Informationen zu dieser Geldanlage bereitzustellen?

Wie dem auch sei: Die Bundesregierung hat die diversen, millionenschweren Pleiten der bereits genannten Unternehmen, zum Anlass genommen, mittels einer neuen Gesetzgebung in diesen „grauen Kapitalmarkt“ regulierend einzugreifen – die Regulierung heisst „Kleinanlegerschutzgesetz“ und wurde Ende April diesen Jahres in den entsprechenden Gremien verabschiedet.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist ein stark verbesserter Schutz der Kleinanleger vor riskanten Finanzprodukten am „Grauen Kapitalmarkt“. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat dürfte das Gesetz zur Geldanlage im Juli 2015 in Kraft treten.

Geldvernichtung am Grauen Kapitalmarkt

Schwerpunkt des Kleinanlegerschutzgesetzes ist eine Verschärfung der sogenannten Informationspflichten für Finanzprodukte wie Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Schuldverschreibungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf zudem Werbung für bestimmte Vermögens-, Geldanlagen beschränken oder gewisse Produkte ganz verbieten. Bei bestimmten Geldanlagen haben die Anleger zudem künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch auch dieses Gesetz kann dem Anleger nicht alles abnehmen.

Sicher ist, wer sich umfassend informiert

Als Grundregel bei allen Investments gilt: Je höher also die versprochenen Zinsen, die zugesagte Rendite für die Anleger sein sollen, desto risikobehafteter ist das jeweilige Produkt. Wer dennoch mit hohem Risiko investieren möchte, sollte jedoch auch bestmöglich über die Risiken aufgeklärt werden. Der Anleger hat somit einen Anspruch auf stets aktuelle Informationen über eine Geldanlage, auch zeitnah während der Laufzeit der Anlage. Für sogenannte Nachrangdarlehen gilt künftig ebenso die Pflicht zur Erstellung eines BaFin-konformen Prospektes. Aggressive Werbung für gewisse Produkte soll verboten werden, alle Werbemaßnahmen müssen mit Risikohinweisen versehen werden. Anleger erhalten zudem ein Infoblatt, das die Geldanlage noch einmal zusammenfasst, und müssen die Kenntnisnahme bestätigen.

Fazit: Das neue Kleinanlegerschutzgesetz ist sicherlich der richtige Weg, den Umtrieben „schwarzer Schafe“ am grauen Kapitalmarkt Einhalt zu gebieten oder deren Wirken zumindest zu erschweren. Dennoch muss klar gesagt werden, dass diese Unternehmen oft nur Erfolg mit Ihren Finanzierungsinstrumenten haben, weil Anleger sich den Renditeversprechen hingeben. Oft sich dies mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz ändert? Es bleibt abzuwarten…..

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Bildquelle: Q.pictures  / pixelio.de
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