Neues Kind, neue Regelung: Das ElterngeldPlus

Für alle Eltern, die ein Baby haben, das am 1. Juli 20015 oder später geboren wurde, gibt es eine neue Regelung:

Das ElterngeldPlus soll es Eltern leichter machen, das Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.

(Hier gibt es mehr Informationen zum ElterngeldPlus.)

Elterngeld erhalten Mütter/Väter/Alleinerziehende, die nicht arbeiten, und zwar für maximal 12 Monate. ElterngeldPlus erhalten Mütter/Väter/Alleinerziehende, die höchstens 30 Stunden/Woche arbeiten. Die Bezugszeit verlängert sich auf maximal 24 Monate.

Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100%. 

Beispielrechnung

Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags.

Ein Beispiel: Wenn mein Netto-Einkommen in den Monaten vor der Geburt bei 1.500 € gelegen hat und mein voraussichtliches Einkommen während der Teilzeitarbeit bei 750 € liegen wird, erhalte ich 325€ ElterngeldPlus.

(Quelle: Elterngeldrechner, Schnellberechnung)

Die ElterngeldPlus-Monate können auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden, beispielsweise wenn das Kind in die Schule kommt oder  ein widriger Umstand eintrifft – das Kind oder ein Elternteil erkrankt schwer.

Eigentlich eine gute Idee, wie ich finde.

Partnerschaftsbonus

Wenn sich die Eltern die Kinderbetreuung teilen und parallel für vier Monate Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden/Woche), erhalten sie je zusätzlich vier Monate das ElterngeldPlus.

Der “Partnerschaftsbonus” gilt auch für Alleinerziehende, wenn sie Teilzeit arbeiten.

Warum das Ganze dann nicht Teilzeit-Bonus heißt, wird aus der Intention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich, das in der Broschüre “ElterngeldPlus: Die neue Generation Vereinbarkeit” schreibt:

“Mit dem ElterngeldPlus erhalten Familien mehr Spielraum: Für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Und für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden.”

Anbei noch einige Beispiele:

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Mit freundlicher Unterstützung von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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