Neues aus der Kfz-Abteilung

Hallo liebe Leser.
Fahren Sie  gerne mit dem Rad zur Arbeit? Nun dann gibt es Neuigkeiten. Wie in einem Artikel des Versicherungsjorunales zu lesen war, gelten die Entschädigungsgrenzen für Ersatzfahrzeuge auch wenn man mit einem Fahrrad einen Unfall hatte und auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen ist. Zumindest urteilte das Landgericht Lübeck im Urteil des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 1S 16/11 so. Demzufolge kann ein Fahrradfahrer welcher bei einem Unfall mit einem Autofahrer einen Totalschaden seines Fahhrades erleidet (was wohl fast immer der Fall sein dürfte), einen Nutzungsaufall gelten machen, sofern er nicht sofort gleichwertigen Ersatz für sein Fahhrad bekommen kann.
In diesem Sinne
Ihre
Daira Bär

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