neuer Vorwurf an zu Guttenberg: Führen des Doktortitels schon vor Promotion!

neuer Vorwurf an zu Guttenberg: Führen des Doktortitels schon vor Promotion!

Guttenberg: mein eid...

von Thorkit Treichel

Berlin – Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg muss sich nicht nur den Vorwurf gefallen lassen, große Teile seiner Dissertation abgeschrieben zu haben. Nun steht er auch unter Verdacht, seinen Doktortitel geführt zu haben, bevor er dazu befugt war.

Der Berliner Chemiker und ehemalige Bundeswehroffizier Dr. Markus Kühbacher kündigte am Dienstag eine Strafanzeige gegen den “jetzigen Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt” wegen Titelmissbrauchs an.

So trat der Politiker im Bundestag nach Kühbachers Angaben bereits ab Mai 2007 als Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg auf, obwohl die Doktorarbeit vom Verlag Duncker und Humblot jedoch erst Anfang 2009 gedruckt worden sei. “Und auch das wahrscheinlich von ihm “persönlich”  verfasste Vorwort zu seiner Dissertation hat Guttenberg erst 2008 geschrieben, aber zu dem Zeitpunkt führte er schon seinen Doktortitel“, sagte Kühbacher.

Die Urkunde über die bestandene Doktorprüfung, deren Aushändigung zum Führen des Titels berechtigt, wird gemäß Promotionsordnung aber erst nach Abgabe von Pflichtexemplaren der Dissertation ausgestellt. “Dass die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist, steht in inzwischen jeder deutschsprachigen Promotionsordnung. Nur in der DDR gab es geheime Doktorarbeiten”, begründete Kühbacher. Titelmissbrauch wird laut Strafgesetzbuch, Paragraph 132a, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Kühbacher, der selbst “bereits Opfer geistigen Diebstahls durch einen Plagiator wurde und leidvolle Erfahrungen mit gefälschten Arbeiten im biomedizinischen Bereich” gemacht hat, sagte, er erwarte, dass Guttenbergs Verhalten sanktioniert werde. “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Als ehemaliger Bundeswehroffizier könne er nicht verstehen, “dass ihm aus der Generalität nicht bereits massiv dargelegt wurde, welche Bedeutung im Offizierskorps traditionell dem Ehrenwort beigemessen wird”. So hält Kühbacher die Erklärung Guttenbergs, er habe nicht bewusst getäuscht, für wenig glaubhaft. Vielleicht sei ihm aber die passende Textstelle über die Pflicht zur Wahrhaftigkeit aus dem Buch über die Standes- und Berufspflichten des deutschen Offiziers nicht bekannt, worin stehe: “Es verleiht dies dem Charakter jenen echten Adel, der überall in aller Welt die Hochschätzung für sich hat.”

Quelle: Berliner Zeitung, 22.02.2011

FAKT ist und bleibt: Die Urkunde über die bestandene Doktorprüfung, deren Aushändigung zum Führen des Titels berechtigt, wird gemäß Promotionsordnung erst nach Abgabe von Pflichtexemplaren der Dissertation ausgestellt.


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