Neuer Mindestlohn in der Gebäudereiniger-Branche ab dem 1.3.2016 nun auch bundesweit!

Erstellt am 28. Februar 2016 von Raberlin

Die Bundesregierung hat den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag der Gebäudereiniger-Branche mit Wirkung zum 1.3.2016 mittels Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die im Tarifvertrag festgesetzen Mindestöhne nun für die gesamte Branche im Bundesgebiet.

Der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)

Westen 9,80 Euro brutto pro Zeitstunde
Osten 8,70 Euro brutto pro Zeitstunde

Der Mindestlohn in der Lohngruppe 6 (Außen- und Glasarbeiten)

Westen 12,98 Euro brutto pro Zeitstunde
Osten 11,10 Euro brutto pro Zeitstunde

Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1.1.2017.