Die Bundesregierung hat den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag der Gebäudereiniger-Branche mit Wirkung zum 1.3.2016 mittels Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die im Tarifvertrag festgesetzen Mindestöhne nun für die gesamte Branche im Bundesgebiet.
Der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)
Westen 9,80 Euro brutto pro Zeitstunde
Osten 8,70 Euro brutto pro Zeitstunde
Der Mindestlohn in der Lohngruppe 6 (Außen- und Glasarbeiten)
Westen 12,98 Euro brutto pro Zeitstunde
Osten 11,10 Euro brutto pro Zeitstunde
Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1.1.2017.