Neuer Mindestlohn für die Pflegebranche ab November 2017!

Mehr als 2.8 Millionen Personen über in Deutschland einen medizinischen Gesundheitsberuf aus. Die Pflegebranche ist nach wie vor ein boomender Sektor, auf dem nach wie vor Personalmangel (examinierte Pfleger) herrscht.

neuer Mindestlohn Ost in der Pflege ab November 2017

Der neue Mindestlohn Ost beträgt ab 1. November 2017 (bis 31.12.2017) insgesamt € 9,50 brutto pro Zeitstunde.

neuer Mindestlohn West in der Pflege ab November 2017

Der neue Mindestlohn West beträgt ab 1. November 2017 (bis 31.12.2017) insgesamt € 10,20 brutto pro Zeitstunde.

neuer Mindestlohn Berlin in der Pflege ab November 2017

Der neue Mindestlohn Ost beträgt ab 1. November 2017 (bis 31.12.2017)  insgesamt € 10,20 brutto pro Zeitstunde.

3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Die obigen Mindestlöhne in der Pflegebranche sieht die 3.  Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor. Erlassen wird die Verordnung von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (Ministerin). Die Verordnung tritt zum 1. November 2017 in Kraft und gilt bis April 2020.

Mindestlohn ist gesetzliche Untergrenze

Mindestlöhne stellen eine Untergrenze dar. Der Arbeitgeber kann und muss auch (wenn ein gut ausgebildete Fachkräfte einstellen will) einen höheren Stundenlohn zahlen.

Rechtsanwalt Andreas Martin



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