neuer Mindestlohn für Arbeitnehmer in der pädagogischen die Aus- und Weiterbildung

Erstellt am 4. Juli 2012 von Raberlin

Das Bundeskabinett hat heute die neue Verordnung für die neuen Mindestlöhne in pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Kenntnis genommen.

Die neuen Lohnuntergrenzen geltend ab dem 1. August 2012.

Der neue Mindeststundenlohn beträgt ab August 2012

  • in den alten Bundesländern und in Berlin € 12,60 und
  • in den neuen Bundesländern € 11,25

Anwalt Martin