Das Bundeskabinett hat heute die neue Verordnung für die neuen Mindestlöhne in pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Kenntnis genommen.
Die neuen Lohnuntergrenzen geltend ab dem 1. August 2012.
Der neue Mindeststundenlohn beträgt ab August 2012
- in den alten Bundesländern und in Berlin € 12,60 und
- in den neuen Bundesländern € 11,25
Anwalt Martin