Neuer Führerschein aus dem Ausland? Finger weg!

Erstellt am 7. April 2012 von Rechtkurzweilig

Der Führerschein ist weg! Und das nicht nur für kurze Zeit, sondern dauerhaft. Was nun? Der Arbeitnehmer ist ohne “Lappen” auf Kollegen angewiesen, ist nicht mehr allein beim Kunden einsetzbar, fällt für viele Einsätze aus. Für kleinere Betriebe eine Katastrophe, für den Mitarbeiter eine schlicht existenzielle Frage, denn es besteht für seinen Arbeitgeber durchaus die Veranlassung – und das Recht – zur Kündigung. Was liegt näher, als sich eine neue Fahrerlaubnis im Ausland zu besorgen? Führerscheine, die von einem EU-Land ausgestellt wurden, sind grundsätzlich in anderen Mitgliedsländern anzuerkennen. Die Lösung des Problems liegt also in Tschechien, Polen und anderen Staaten, die sich nicht so gegen die Kundschaft aus Deutschland sperren, wie es etwa Frankreich oder die Niederlande tun.

Doch diese Idee, die einige Jahre so gut funktioniert hat, hat ihre Haken bekommen. So muss der Inhaber eines ausländischen Führerscheins nämlich seinen ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs im ausstellenden Land gehabt haben. Unter einem ordentlichen Wohnsitz versteht der Gesetzgeber den Ort, an dem die betreffende Person aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich wohnt – und das nachweislich an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr. Ob diese Bedingung im Einzelfall erfüllt ist, dürfen deutsche Behörden und Gerichte im Ausstellerstaat anfragen. Ist der “Ersatzführerschein” hierzulande nicht anerkennensfähig, dürfte auf den Inhaber weiterer Ärger zukommen. Dann nämlich ist unter Umständen ein Fahren ohne entsprechende Erlaubnis mit allen straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Folgen gegeben. Ob sich das lohnt?