Anfang letzten Jahres erhielt ein Fahrzeugeigentümer, dessen Auto durch Mäharbeiten von einem weggschleuderten Stein getroffen wurde, vor Gericht Recht – und die Kommune musste die Reparatur der nicht unerheblichen Schäden am Fahrzeug bezahlen.
Der Fahrzeughalter fuhr an einer Verkehrsinsel vorbei, auf der zur gleichen Zeit Mäharbeiten durchgeführt wurden. Dabei wurde ein Stein gegen sein Fahrzeug geschleudert und verursachte einen Schaden in Höhe von fast tausend Euro. Das Landgericht Coburg stellte später fest, dass die Straßenbaubehörde keine Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hatte und daher für den verursachten Schaden zu haften hat. Seither werden bundesweit ganze Kreisverkehre – teils sogar großräumig – abgesperrt, um diesen Sicherheitsauflagen gerecht zu werden. Der Produktivitätsverlust ist erheblich und die Verkehrsteilnehmer sind genervt.
Das Steinschleudern wird dank des patentierten Kreiselscherenkopfs praktisch vollständig verhindert. Das bemerkenswerte neue Prinzip: Die Scheren sind gegenläufig angeordnet. Treffen sie auf einen Widerstand, eliminieren sich die Kräfte gegenseitig und das Objekt bleibt liegen. Weggschleudernde Steine und durch den Grasauswurf verschmutzte Arbeitskleidung gehören damit endgültig der Vergangenheit an.
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