Neue Whatsapp AGB : Wer Fotos sendet verschenkt seine Bildrechte

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Whatsapp ist trotz Übernahme durch Facebook immer noch der beliebteste Messanger auf den Smartphones. Doch jetzt kommt heraus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so formuliert sind, dass jeder Inhalt der durch das drücken auf den “Senden-Button” verschickt werden, vom Whatsapp Netzwerk z.B. für Werbung genutzt werden kann.

Besonders ist hier natürlich hervorzuheben, dass für das Whatsapp Netzwerk die von den Nutzern verschickten Fotos am interessantesten sind. Tief versteckt in den AGB steht, dass der Nutzer die Verwendungsrechte an den von ihm gesendeten Fotos an Whatsapp kostenlos verschenkt bzw. abtritt. Somit könnte sein, dass der nächste Schnappschuss irgendwann im Internet landet.

Das zweite Problem ist, dass wenn Bildmaterial verschickt wird, an dem jemand anderes die Urheberrechte besitzt, könnte der Whatsapp-Nutzer rechtlicht herangezogen werden.

Laut dem auf IT-Recht spezialisierten Kölner Anwalt Christian Solmecke, sind diese AGB zumindest hier in Deutschland nicht möglich und es werden Klagen von den Verbraucherschützern erwartet.

Bis dahin bleiben nur die Wege: Die Verwendung der Bilder einschränken, Whatsapp deinstallieren oder einen alternativen Messenger verwenden.


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